Kunst im Keller lagert gefährlich

Kunst im Keller lagert gefährlichKoblenz. (wbü) Werden durch einen Wasserrohrbruch im Keller eines Mieters die dort von ihm eingelagerten Kunstwerke erheblich zerstört, so hat er nicht zwingend einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Vermieter

Kunst im Keller lagert gefährlichKoblenz. (wbü) Werden durch einen Wasserrohrbruch im Keller eines Mieters die dort von ihm eingelagerten Kunstwerke erheblich zerstört, so hat er nicht zwingend einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Vermieter. Das gelte - nach Meinung des Oberlandesgerichts Koblenz - jedenfalls dann, wenn der Vermieter nach Kenntnis des Wassereinbruchs sofort alles getan hat, um das Wasser abzupumpen und die Kunstwerke ins Trockene zu bringen und auch sonst alle üblichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hatte. (OLG Koblenz, 2 U 779/09)Umwelt wichtiger als AussehenBerlin. (wbü) Dem Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses darf es nicht grundsätzlich untersagt werden, Solarzellen auf das Dach bauen zu lassen. Sollen die Zellen auf einer schlecht einsehbaren Seite des Daches montiert werden, so müsse die Stärkung der erneuerbaren Energien gegenüber dem Denkmalschutz "die Nase vorn" haben, urteilte das Verwaltunggericht Berlin. (VwG Berlin, 16 K 26/10)

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