Neues Landesdenkmalpflegegesetz Streiten als erste Denkmalpflegerpflicht

Saarbrücken · Nach jahrelangem Ringen soll im März ein neues Landesdenkmalgesetz kommen. Was ist davon zu erwarten?

 Ein saarländischer Denkmalschatz: der Hammerkopf-Förderturm der Grube Camphausen (1910-12 erbaut).

Ein saarländischer Denkmalschatz: der Hammerkopf-Förderturm der Grube Camphausen (1910-12 erbaut).

Foto: Thomas Reinhardt

Seit sage und schreibe acht Jahren (!) wird uns eine Novelle des Landesdenkmalschutzgesetzes angekündigt. Noch zu Zeiten der Jamaika-Koalition war im Frühjahr 2011 ein erster Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht und damals nach viel Kritik wieder einkassiert worden. Als kurz darauf die Regierung wechselte, ward alles wieder auf Null gestellt. Im Koalitionsvertrag der Großkoalitionäre von CDU und SPD handelte man den Denkmalschutz dann 2012 und 2017 in zwei Sätzen ab. Viel mehr drang binnen fünf Jahren nicht nach außen.

Hieß es 2012 noch, man werde das Gesetz „unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips und der Stärkung des Denkmalrates novellieren“ und plane „eine kommunale Beteiligung ohne Wiedereinführung der Unteren Denkmalschutzbehörde“, ergänzte man 2017 als Durchhalteparole lediglich den Halbsatz „Die Landesregierung wird die Arbeit am Denkmalschutzgesetz fortführen“. Ein schlechter Witz. Jetzt aber soll es nun doch bald so weit sein. Laut Kulturminister Ulrich Commerçon (SPD), der sich 2012 die Zuständigkeit für den zuvor im Umweltministerium angesiedelten Denkmalschutz gesichert hatte, wird der fertige Gesetzentwurf Anfang März dem Ministerrat vorgelegt und dann zur Beratung in den Landtag gehen.

Kreißte der Berg also denn doch – und gebar eine Maus? Nein, so unerheblich ist das Ergebnis nicht. Auch wenn es nicht acht Jahre Verschleppung rechtfertigt und man Unterschiede zwischen Alt und Neu oft mit der Lupe suchen muss. Commerçon sieht die drei im Koalitionsvertrag genannten Ziele (siehe oben) eingelöst. Als eigene Fachbehörde agiert künftig das Landesdenkmalamt, untersteht aber der Oberaufsicht des Kulturministeriums. „Wir haben künftig wieder eine oberste Denkmalbehörde und nicht nur eine Stabstelle in einem Ministerium“, betont der Minister. Er fungiert künftig als oberster Denkmalschützer und hat damit in Streitfällen das letzte Wort. In Paragraph 22, Absatz 3 – Herzstück der Novelle – heißt es entsprechend: „Das Landesdenkmalamt entscheidet bei Erhaltungs- und Umnutzungsmaßnahmen an überregional bedeutenden Baudenkmälern und Abbruchanträgen in Abstimmung mit der Obersten Denkmalbehörde. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die Oberste Denkmalbehörde nach erneuter Anhörung des Landesdenkmalrates.“

Der streitbare Amtsleiter Josef Baulig, der in der Vergangenheit (gelinde gesagt) nicht immer eine glückliche Hand bewiesen hat, unterliegt insoweit einer doppelten Kontrolle – der des Ministeriums und ansatzweise auch der des als unabhängige Beratungsstelle wirkenden, ehrenamtlich tätigen Landesdenkmalrates. Commerçon sieht damit das geforderte Vier-Augen-Prinzip künftig gesichert. „Der Landesdenkmalrat, der in Streitfällen angehört werden muss, wird bei Bedarf sicher für die nötige Öffentlichkeit sorgen, was seine Funktion gleichzeitig stärkt“, sieht der Minister auch ein anderes Anliegen der Novelle realisiert. Den nun festgeschriebenen Abstimmungsprozess in wesentlichen Denkmalfragen hält er für unerlässlich: „Streiten ist für mich der wichtigste Punkt im Denkmalschutz. Denn Streiten bedeutet, abzuwägen und Pro-und-Contra-Argumente auszutauschen.“ Wer wollte da widersprechen?

Diese Streitkultur allerdings konzeptionell auch auf kommunaler Ebene zu reanimieren, bleibt die Novelle schuldig: Die 2004 auf Betreiben des damals zuständigen  CDU-Umweltministers Stefan Mörsdorf vollzogene Abschaffung der Unteren Denkmalschutzbehörden wird nicht zurückgedreht. Aufgrund des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“) käme sie das Land zu teuer, weil es die Personalkosten auf Kommunalseite übernehmen müsste. Das neue Gesetz belässt es dabei, den Kommunen eine Art Anhörungsrecht einzuräumen. Dementgegen ist in den Erläuterungen zum Paragraphenwerk noch vom Prinzip „Dezentralisierung“ die Rede, das angeblich eingelöst wurde – offenbar ein Überbleibsel aus einer Zeit, als Commerçon noch eine Reaktivierung der Unteren Denkmalschutzbehörden erwog. Macht er doch kein Hehl daraus, dass „mir das persönlich lieber gewesen wäre“.

 Sieht den Denkmalschutz gestärkt: der zuständige Minister Ulrich Commerçon.

Sieht den Denkmalschutz gestärkt: der zuständige Minister Ulrich Commerçon.

Foto: SPD-Landtagsfraktion/Tom Gundelwein/Tom Gundelwein

Die  Festlegung dessen, was wir als denkmalwürdig erachten, ist im Idealfall gesellschaftliche Übereinkunft. Tatsächlich aber gibt es in unseren zunehmend geschichtsvergessenen Zeiten kaum ein größeres Un-Thema. Weshalb das von keinem Gesetz zu regulierende Problem die vielerorts fehlende Sensibilität für historisches Erbe ist. Einer der Gründe, weshalb Henning Freese, Vorsitzender des Landesdenkmalrates, die Novelle unzureichend nennt: Um die Akzeptanz des Denkmalschutzes zu stärken, so Freese, „bräuchten wir ein Gesetz, das auch für Laien lesbar ist“. Ob das helfen würde? Müsste man nicht eher in Schulen (und Verwaltungen) das Bewusstsein dafür wecken, dass nichts Vergangenes plastischer macht als Kultur- und Naturdenkmäler? Dass der Denkmalrat künftig vor Umnutzungen oder Abbrüchen zu hören ist, konzediert Freese als Fortschritt, eine Stärkung des Rates kann er hingegen „nicht wirklich erkennen“. Die Novelle markiert also nicht das Ende der Halbherzigkeiten. Bis 2017 kam etwa das Land seiner Pflicht nicht nach, Neueintragungen in die Denkmalliste im Amtsblatt zu veröffentlichen. Mehr Gewicht aber kann der Denkmalschutz nur bekommen, wenn das Land mit gutem Beispiel vorangeht. Commerçon ist dazu bereit.

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