Nazi-Raubkunst wird nicht zurückgegeben

Los Angeles · Zwei von den Nazis geraubte Gemälde des Renaissance-Künstlers Lucas Cranach des Älteren bleiben in den USA. Ein Gericht in Los Angeles wies die Forderung der Nachkommen eines jüdischen Kunsthändlers ab, das Altarbild an die Familie zurückzugeben. Die Norton Simon Art Foundation in Pasadena sei der rechtmäßige Besitzer, urteilte Richter John F. Walter. Die Familie habe sich vor Generationen bewusst gegen eine Rückführung der Werke entschieden.

Die Entscheidung ist ungewöhnlich. In anderen Fällen von Raubkunst wurden die Werke zumeist an die Erben ihrer jüdischen Vorbesitzer zurückgegeben. Diesmal ist die Lage komplizierter: Laut den Gerichtsakten hatte der Nazi-Reichsmarschall Hermann Göring die Familie des Kunsthändlers Jacques Goudstikker aus Amsterdam 1940 zum Verkauf dieser und anderer Bilder gezwungen. Nach dem Krieg hätten die Alliierten sie an die Niederlande zurückgegeben. Die Familie Goudstikker habe damals entschieden, die Werke nicht zurückzufordern. Niederländischem Recht zufolge hätte sie dafür die von Göring erhaltene Summe zurückzahlen müssen. Nach dem Verstreichen der Rückforderungsfrist seien die Gemälde an die niederländische Regierung übergeben worden. Die Niederlande verkaufte sie an die russische Familie Stroganoff, über die die Bilder schließlich in die USA gelangten.

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