„Das Boot“ Nachschlag für „Boot“-Kameramann

München · Der Chefkameramann des Films „Das Boot“ erhält nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München einen finanziellen Nachschlag einschließlich Zinsen von knapp 600 000 Euro. Zudem stehe Jost Vacano eine prozentuale Beteiligung an weiteren Erlösen zu, etwa durch TV-Ausstrahlungen.

Der Chefkameramann des Films „Das Boot“ erhält nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München einen finanziellen Nachschlag einschließlich Zinsen von knapp 600 000 Euro. Zudem stehe Jost Vacano eine prozentuale Beteiligung an weiteren Erlösen zu, etwa durch TV-Ausstrahlungen.

Vacano hatte bei der Produktion des Films 1981 eine Vergütung in Höhe von rund 100 000 Euro erhalten. Er hielt dies für nicht ausreichend und berief sich auf den Fairnessparagrafen im Urheberrecht. Die Produktionsfirma Bavaria Film, der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und die E.V.M. GmbH, die den Film auf Video und DVD verbreitet, hätten mit dem Film so hohe Einnahmen erzielt, dass ein auffälliges Missverhältnis entstanden sei, argumentierte Vacano. Als Chefkameramann habe Vacano Anteil am weltweiten Erfolg des Films,  erläuterte das OLG. Vacano hat demnach einen Anspruch auf rund 162 000 Euro von der Bavaria Film, 90 000 Euro vom WDR und 186 000 Euro von der E.V.M. GmbH. Zudem stehen ihm laut Urteil künftige weitere Beteiligungen in Höhe von jeweils 2,25 Prozent von Netto-Erlösen der Bavaria Film und der E.V.M zu. Der Rechtsstreit zog sich über Jahre hin.

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