Bundesverfassungsgericht vs. Künstler Gescheiterte Klage gegen Künstlersozialkasse

Karlsruhe · (SZ) Vor dem Bundesverfassungsgericht ist die Klage eines Unternehmers gegen die Künstlersozialabgabe (KSK) gescheitert, wie der Deutschlandfunk meldet. Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde demnach nicht zur Entscheidung an.

Unternehmen, die mit freiberuflichen Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten, müssen eine Künstlersozialabgabe in Höhe von 4,2 Prozent auf gezahlte Honorare leisten. Dagegen ging der Unternehmer vor. Die KSK sichert zusammen mit einem Bundeszuschuss und dem Eigenbeitrag der Versicherten deren Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der Deutsche Kulturrat begrüßte die Entscheidung.

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