Neues Landesdenkmalschutzgesetz Denkmalschutz im Zeichen des Rotstifts

Saarbrücken · „Vollendet, das ewige Werk“: Die Landesregierung hat ihre Novelle des Denkmalschutzgesetzes durchgebracht.

Kurz nach 13 Uhr war die Drucksache 16/286 gestern mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Und damit „vollendet, das ewige Werk“ – wie es der CDU-Parlamentarier Sascha Zehner, damit Wagners „Rheingold“ bemühend, gestern im saarländischen Landtag auf den Punkt brachte: Nach jahrelangem Vorlauf ist also die Novelle des Landesdenkmalschutzgesetzes in zweiter Lesung unter Dach und Fach gebracht worden. 2011 war eine erste, damals bereits ausverhandelte Novelle des ins Jahr 2004 zurückreichenden Denkmalschutzgesetzes am Platzen der seinerzeitigen Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen gescheitert.

Ist die neue nun besser geraten? Die Frage wurde gestern nicht mehr erörtert. Es ging sozusagen nur noch um die Novelle der Novelle. Für die beiden Oppositionsparteien im Landtag, Linke und AfD, zeigt das verabschiedete Gesetz eine klare Handschrift – es ist die des Rotstifts. Dass dies die Sache letztlich auf den Punkt bringt, bemühten sich die Redebeiträge der Koalitionäre – Jürgen Renner (SPD), Sascha Zehner (CDU) und SPD-Kultusminister Ulrich Commerçon – zwar in Abrede zu stellen. Tatsächlich aber ließen auch sie durchblicken, dass die Haushaltslage des Landes manches verhindert habe, „was vielleicht wünschenswert gewesen wäre“ (Commerçon), aber dann „aus Gründen der Konnexitätsvermeidung“ (Renner) unterblieb.

Mit Letzterem gemeint war der Verzicht auf die Wiedereinführung der 2004 (fatalerweise) abgeschafften Unteren Denkmalschutzbehörden: Hätte das Land die Personalisierung auf kommunaler Seite doch selbst zu schultern. Stattdessen klopften sich CDU und SPD nun lieber gegenseitig auf die Schulter. Rühmten mit Blick auf das zuletzt noch eingefügte Widerspruchsverfahren (statt des Eigentümern ursprünglich nur zugestandenen Klageweges) etwa die „größere Bürgernähe“ des neuen Gesetzes (Renner). Versprachen, es „einer ständigen Evaluierung“ (Zehner) zu unterziehen, als könne man zu gegebener Zeit ja nachbessern. Betonten, dass durch klare Zuordnungen und Entscheidungsstrukturen „künftig sehr viel mehr Transparenz“ (Commerçon) bestehe und, wie der Minister glaubhaft versicherte, öffentliche Debatten um Denkmalfragen ausdrücklich erwünscht seien. Einen Hebel dazu will man nun endlich in Gang setzen: Die Denkmalliste, ein Verzeichnis unter Schutz gestellter Bauten, werde künftig elektronisch für jeden Bürger abrufbar sein, kündigte Commerçon an.

Dass (einmal mehr aus Kostengründen) der Denkmalbegriff nicht erweitert und damit städtebauliche oder kulturlandschaftliche Aspekte weiterhin keine Geltung finden, kritisierte Astrid Schramm (Linke). Dies werde der Vielfalt des kulturellen Erbes in keiner Weise gerecht. Ohne ausreichende Finanzmittel aber bleibe der Denkmalschutz wie gehabt ein „zahnloser alter Tiger“. Ähnlich bilanzierte Josef Dörr für die AfD das nun Erreichte. Sinnvolle Vorschläge, die in der Anhörung von Experten eingebracht wurden, seien „alle vom Tisch gewischt worden“, weil der Denkmalschutz hierzulande eben nichts kosten dürfe.

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