Saarländischer Architekturpreis Bauherrenpreis der Architektenkammer des Saarlandes

Saarbrücken · Die Architektenkammer des Saarlandes (AKS) lobt wieder seinen Bauherrenpreis aus: für private und öffentliche Bauherren, die sich in besonderer Weise um die Baukultur verdient gemacht haben. Über die Auszeichnung beschließt eine unabhängige Auswahlkommission. Die Objekte müssen im Saarland liegen und zwischen dem 1. Juni 2014 und dem 31. Mai 2018 fertiggestellt worden sein. Bauherren und Planer können ihren Wohn- und Geschäftssitz auch außerhalb des Saarlandes haben.

Die ausgezeichneten Objekte werden in einer Ausstellung präsentiert, alle eingereichten Projekte in einer Broschüre.

Einreichfrist bis 28. Juni, 15 Uhr bei der AKS. Auslobungsunterlagen gibt es unter www.aksaarland.de

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