Künftige Betreuung von Hartz-IV-Empfängern offen

Berlin. Die Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer haben keine Einigung im Streit über ein Nachfolgemodell für die Jobcenter gefunden. Bei einer Sonderkonferenz gestern in Berlin stimmten nur zehn unionsregierten Bundesländer grundsätzlich für einen Lösungsvorschlag von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)

Berlin. Die Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer haben keine Einigung im Streit über ein Nachfolgemodell für die Jobcenter gefunden. Bei einer Sonderkonferenz gestern in Berlin stimmten nur zehn unionsregierten Bundesländer grundsätzlich für einen Lösungsvorschlag von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Dieser sieht vor, die bisherige Betreuung der Hartz-IV-Empfänger aus einer Hand in den Jobcentern zu beenden und eine freiwillige Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen anzustreben. Diese Lösung findet auch Unterstützung bei der saarländischen Arbeitsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). Fünf andere Länder - darunter das von einer CDU/SPD-Koalition regierte Thüringen - plädierten dagegen für den Erhalt der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Jobcenter durch eine Änderung des Grundgesetzes. Mecklenburg-Vorpommern, von einer großen Koalition regiert, enthielt sich. Von der Leyen kündigte nach der Sitzung an, sie werde einen Gesetzentwurf bis Ende des ersten Quartals 2010 auf der Basis ihres Eckpunktevorschlags vorlegen. Allerdings ließen die unionsregierten Länder erneut Vorbehalte gegen die Zerschlagung der Jobcenter erkennen. In ihrem Beschluss nennen sie den Vorschlag von der Leyens nur einen "diskussionswürdigen Ansatz". Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuregelung der Hartz-IV-Verwaltung verlangt. Es begründete dies damit, dass die in den Jobcentern praktizierte Mischverwaltung von Kommunen und Arbeitsagenturen unzulässig sei. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) kritisierte das Modell von der Leyens: "Hilfe unter einem Dach reicht nicht aus, es braucht Hilfe aus einer Hand." Die SPD hatte der Bundesregierung zuvor die Unterstützung bei der Reform der Jobcenter angeboten und dafür eine Grundgesetzänderung vorgeschlagen. Auch der Deutsche Städtetag appellierte an Bund und Länder, sich zum Erhalt der Jobcenter auf eine Verfassungsänderung zu verständigen. Union und FDP lehnten dies dagegen in ihrem Koalitionsvertrag ab. dpa/red

StichwortDer Aufbau der Jobcenter, unter deren Dach Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt wurden, gehörte zum Kern der Hartz-Reformen. Seit 2005 erhalten Langzeitarbeitslose in den Jobcentern das neu geschaffene Arbeitslosengeld II (Hartz IV) aus einer Hand ausbezahlt. Die meisten Kommunen bildeten mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) Arbeitsgemeinschaften (Argen). Davon gibt es insgesamt 346. 69 Kommunen nutzten jedoch die Möglichkeit, die alleinige Zuständigkeit zu übernehmen. Zudem gibt es 23 Kommunen, die die gemeinsame Trägerschaft mit der BA verweigert oder bereits aufgekündigt haben. epd

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