Kündigung bei falsch angegebener Wohnfläche

Kündigung bei falsch angegebener Wohnfläche Karlsruhe. (afp) Mieter dürfen fristlos kündigen, wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist als im Mietvertrag genannt. Die Differenz muss allerdings mehr als zehn Prozent betragen. Und die Mieter müssen kündigen, sobald sie die Abweichung erkannt haben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (AZ: VII ZR 142/08)

Kündigung bei falsch angegebener Wohnfläche Karlsruhe. (afp) Mieter dürfen fristlos kündigen, wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist als im Mietvertrag genannt. Die Differenz muss allerdings mehr als zehn Prozent betragen. Und die Mieter müssen kündigen, sobald sie die Abweichung erkannt haben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (AZ: VII ZR 142/08). Im aktuellen Fall lag die Wohnfläche in Wirklichkeit um 22,6 Prozent niedriger als vom Vermieter angegeben. Umfrage: Immobilie gilt als sichere GeldanlageBerlin. (red) Die Sorge vor Geldentwertung und die Einschätzung der Immobilie als sichere Anlageform sind für 43 Prozent der Immobilienkäufer der Hauptgrund für den Erwerb einer Immobilie. An zweiter Stelle folgen das günstige Zinsniveau (34 Prozent). Das ergab eine Umfrage des Immobilienverbands IVD. Für elf Prozent waren demnach "normale" Kaufmotive wie Arbeitsplatzwechsel, Umzug und veränderte Familiensituation ausschlaggebend. Die gute Vermietbarkeit einer Immobilie nannten sieben Prozent der Befragten als Kaufmotiv.

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