Krankenkassenbeitrag ändert sich für Rentner erst ab dem 1. März

Saarbrücken · Die Änderungen der Beitragssätze bei den Krankenversicherungen zum 1. Januar wirken sich bei den Rentnern erst zum 1. März aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Saarland hin. Im Januar und Februar werden die Beiträge weiter auf der Grundlage des bisherigen Satzes von 15,5 Prozent berechnet.

Dann sinkt der Satz auf 14,6 Prozent.

Zudem können Krankenkassen 2015 einen Zusatzbeitragssatz festlegen, der von den Rentnern allein zu tragen ist. Änderungen bei diesen Beiträgen treten für versicherungspflichtige Rentner ebenfalls zeitversetzt ein - der Satz wird erst zwei Monate später erhoben. Die Informationen über Änderungen des Krankenversicherungsbeitrages sind dem Kontoauszug zu entnehmen, schreibt die DRV. Einen gesonderten schriftlichen Bescheid gibt es in der Regel nicht.

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