Kommunal-Betriebe wollen mehr Freiheiten

Saarbrücken · Um schneller bei Projekten aus dem Bereich der erneuerbaren Energien einsteigen zu können, fordern Gemeinden und Kommunal-Betriebe mehr unternehmerische Freiheiten. Das gleiche gilt für die Landkreise.

Die saarländischen Kommunen und Landkreise wollen die Verbotsfesseln der wirtschaftlichen Betätigung und Beteiligung abstreifen, um vor allem in Projekte der Energiewende schnell einsteigen zu können. Das kündigten gestern der Vorsitzende des Landkreistags Saarland, der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald (CDU) und der Landesgruppenvorsitzende des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Werner Spaniol, an. Sie regen an, "das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) im Bereich der kommunalwirtschaftlichen Betätigung zu ändern". Es sei zu starr und verhindere schnelle Entscheidungen, wenn Gemeinden sich an Vorhaben oder Projektgesellschaften im Bereich erneuerbaren Energien beteiligen wollen. Den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken ist eine solche Beteiligung - beispielsweise an einen Windpark - "derzeit verboten. Das muss sich ändern", sagt Recktenwald. "Wir tragen das Risiko bei der Standortentwicklung, aber wenn der Windpark gebaut wird, sind wir außen vor." Den Rahm würden überregionale Projektträger abschöpfen. Dies führe dazu, dass die Wertschöpfung "nicht in der Region bleibt und die Akzeptanz der Bürger für solche Vorhaben sinkt". Sei der Kreis mit im Boot, könnten auch bessere Beteiligungs-Modelle für die Bürger entwickelt werden.

Auf Stadt- und Gemeinde-Ebene stößt sich VKU-Chef Spaniol vor allen Dingen an drei Bestimmungen, die in Paragraf 108 des KSVG festgehalten sind. So darf eine Stadt oder Gemeinde wirtschaftlich nur dann tätig werden, "wenn ein öffentlicher Zweck das Unternehmen rechtfertigt". Spaniol ist der Auffassung, dass die Energieversorgung "ein Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge ist. Daher sollte bei solchen Investitionen der öffentliche Zweck stets vorausgesetzt werden". Die zweite störende Einschränkung sei, dass die "wirtschaftliche Tätigkeit den voraussichtlichen Bedarf innerhalb der Gemeinde decken soll". Beim Einstieg in Energieprojekte - egal ob Windparks oder Photovoltaik-Anlagen - werde der gesamte Strombedarf der Gemeinde schnell überschritten. "Das ist eine Fessel, die uns hindert, weitere Investitionen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu tätigen", sagt Spaniol. Drittens soll die so genannte Subsidiaritätsklausel wegfallen. Diese besagt, dass Städte und Kommunen sich mit wirtschaftlichen Betätigungen zurückhalten sollen, wenn private Unternehmen dies genauso gut machen könnten.

"Wir als Stadt und Gemeindewerke wollen bei Projekten der Energiewende den gleichen Handlungsspielraum wie die anderen Marktteilnehmer", fordert der VKU-Chef. Daher soll seiner Ansicht nach auch die jetzt noch vorgeschriebene Einbindung der Kammern (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) entfallen. Diese müssen nach derzeitiger Rechtslage eine Stellungnahme abgeben, wenn kommunale Unternehmen wirtschaftlich neue Wege einschlagen wollen und dadurch ihr Geschäftsbereich betroffen ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort