Koalition verständigt sich auf Änderungen bei Kurzarbeitergeld

Berlin. Kurzarbeitergeld soll auch dann bezahlt werden, wenn weniger als ein Drittel der Arbeitnehmer in einem Betrieb von Kurzarbeit betroffen ist. Unternehmen können Kurzarbeitergeld in Zukunft auch an einzelne Arbeitnehmer zahlen, wenn diese einen Verdienstausfall von wenigstens zehn Prozent ihres bisheriger Bruttoeinkommens hinnehmen müssen

Berlin. Kurzarbeitergeld soll auch dann bezahlt werden, wenn weniger als ein Drittel der Arbeitnehmer in einem Betrieb von Kurzarbeit betroffen ist. Unternehmen können Kurzarbeitergeld in Zukunft auch an einzelne Arbeitnehmer zahlen, wenn diese einen Verdienstausfall von wenigstens zehn Prozent ihres bisheriger Bruttoeinkommens hinnehmen müssen. Auf diese Nachbesserungen haben sich Union und SPD bei der Neuregelung des Kurzarbeitergeldes verständigt. Sie sind Teil des Konjunkturpaketes II, das heute im Bundestag verabschiedet wird. Außerdem erhalten Beschäftigte, die im Anschluss an Kurzarbeit doch arbeitslos werden, künftig ein Arbeitslosengeld, das sich am vollen Entgelt vor Eintritt in die Kurzarbeit orientiert. Die Kurzarbeiter-Novelle bringt auch Verbesserungen für Arbeitgeber: Sie erhalten die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für die kurzarbeitende Belegschaft erstattet. dpa

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