Kleine Gewerkschaften machen mobil

Berlin · Der Bundestag berät am Donnerstag über Pläne für ein Gesetz zur Tarifeinheit. Das stößt auf immer mehr Widerspruch – nicht nur der kleinen Spartengewerkschaften, die um ihre Zukunft bangen.

Vor den Berliner Parteizentralen von Union und SPD sind gestern Mahnwachen aufgezogen. Kleinere Gewerkschaften protestierten gegen das geplante Gesetz zur Tarifeinheit, durch das sie sich in ihrer Existenz bedroht fühlen. Es soll am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden. Die große Koalition gibt sich jedoch unbeirrt. "Das Gesetz ist verfassungskonform, es wurde ausführlich geprüft", erklärte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums auf Anfrage. Für den Fall der Verabschiedung im Parlament haben die Lokführergewerkschaft GDL und andere kleine Gewerkschaften aber bereits ihren Gang zum Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für ein und dieselben Beschäftigten künftig der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gilt, die die meisten Mitglieder in der Firma hat. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD ) erhofft sich davon die Sicherung der Tarifeinheit und die Wahrung des Betriebsfriedens. Hintergrund ist die wachsende Bedeutung kleiner Spartengewerkschaften wie der Pilotenvereinigung Cockpit oder der Lokführergewerkschaft GDL , die auch mit wenigen Mitgliedern durch Streiks ganze Branchen lahmlegen können. Sie pokern bei ihren Forderungen besonders hoch und versuchen so, neue Mitglieder anzuwerben.

Für die Arbeitgeber ist das misslich, aber auch für den DGB, den Dachverband der großen Gewerkschaften , der sich an den Mini-Konkurrenten stört. Deshalb wollten beide Seiten schon vor fünf Jahren in einer ungewöhnlichen Allianz das Mehrheitsprinzip bei Tarifkämpfen festschreiben. Inzwischen lehnen aber auch die DGB-Gewerkschaften Verdi, Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie GEW (Bildungsgewerkschaft) die Gesetzespläne ab - auch weil sie selbst befürchten müssen, in bestimmten Betrieben nur Minderheitsgewerkschaft zu sein.

Es gibt aber auch juristische Bedenken. Bereits im vorigen Jahr kam der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio in einem Gutachten für die Klinikärzte-Gewerkschaft Marburger Bund zu dem Schluss, dass das Regierungsvorhaben mit der sogenannten Koalitionsfreiheit im Grundgesetz kollidiert. Demnach steht es jedem frei, ob er sich in einer Gewerkschaft organisiert und wenn ja, in welcher. Eine Interessenvertretung, deren Streikaufruf wegen ihrer Minderheitsrolle ins Leere läuft, wäre jedoch unattraktiv. Es gebe keine "schwerwiegende Gefahrenlage", die das rechtfertige, argumentierte Di Fabio. Nach Gewerkschaftsangaben fielen in Deutschland zwischen 2005 und 2012 im Jahresschnitt pro Tausend Beschäftigte nur 16 Streiktage an. In Frankreich waren es 150, in Dänemark 106 und in Belgien 73.

Die Sicht von Di Fabio teilt im Kern auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Ein "Grundrechtseingriff dürfte durch das erklärte Ziel der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie nicht gerechtfertigt sein", heißt es in einer Expertise, die von der Arbeitsrechtsexpertin der Grünen, Beate Müller-Gemmeke, in Auftrag gegeben wurde. Eine Antwort der Bundesregierung, die Müller-Gemmeke zu dem Problem eingeholt hat, entkräftet diese Rechtsaufassung nicht. Denn in seiner Stellungnahme vermag das Arbeitsministerium weder zu sagen, wie viele kollidierende Tarifverträge es gibt, noch, wie viele streikfähige Gewerkschaften sich in den letzten Jahren gegründet haben. "Die Bundesregierung plant eine verfassungswidriges Gesetz und weiß nicht einmal, warum", höhnte die Grünen-Politikerin.

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