Klare Grenzen für Hotel-Portale

Düsseldorf · Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigt ein Verbot sogenannter Bestpreisklauseln beim Hotelbuchungsportal HRS. Der Kartellamtschef erwartet durch die Entscheidung Vorteile für die Verbraucher.

Das Bundeskartellamt hat in seinem Kampf gegen die Macht von Hotel-Buchungsportalen Rückendeckung bekommen. Verbraucher könnten dadurch von mehr Wettbewerb unter den Anbietern profitieren. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte gestern eine Entscheidung der Wettbewerbshüter, in der dem Online-Portal HRS untersagt worden war, sich in seinen Verträgen mit deutschen Hotels die günstigsten Preise garantieren zu lassen.

Diese sogenannte Bestpreisgarantie bedeutet, dass Anbieter den Differenzbetrag erstatten, wenn Kunden nach der Buchung auf einer anderen Webseite das gleiche Hotelzimmer bei gleichen Konditionen zu einem günstigeren Preis finden. Die Portale versuchen das damit verbundene Risiko häufig dadurch verringern, dass sie in ihren Verträgen mit den Hotels Bestpreisklauseln festschreiben. Selbst direkt an der Rezeption sollen die Herbergen laut Kartellamt keine besseren Konditionen als HRS offerieren dürfen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts verstoßen diese Bestpreisklauseln aber gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Nicht nur die Hotels würden damit in ihrer freien Preisgestaltung eingeschränkt. Auch der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Hotelportalen im Internet werde behindert - zum Nachteil der Verbraucher.

Kartellamts-Präsident Andreas Mundt begrüßte den Beschluss. Die Entscheidung werde für die Verbraucher unmittelbare Vorteile haben. "Der Wettbewerb zwischen den bestehenden Portalen um niedrigere Hotelzimmer-Preise oder günstige Stornierungsmöglichkeiten wird sich beleben", sagte er voraus. Mundt kündigte an, nun auch die noch laufenden Verfahren gegen die HRS-Rivalen Booking und Expedia zügig fortzuführen.

Auch die saarländischen Hoteliers sind mit dem Urteil zufrieden. "Wir begrüßen die Entscheidung. Wir wollen unsere Preise selbst bestimmen", sagte Gudrun Pink , Präsidentin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) im Saarland und selbst Hotelbetreiberin. Dabei sind die Hoteliers in einer Zwickmühle gefangen. Längst buchen die meisten Gäste ihre Übernachtungen über Portale im Internet. "Wir können nicht auf sie verzichten", sagt Pink. "Aber wir hatten nicht mehr die Hoheit über unsere eigenen Preise." Allerdings habe sich das Verhältnis zwischen Hotels und Buchungsportalen schon vor dem Urteil gebessert: "Wir sind ja aufeinander angewiesen. Da war schon in letzter Zeit mehr Offenheit im Umgang zu spüren." Dieser Trend könne sich durch das Düsseldorfer Urteil noch verstärken.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßte die Entscheidung ebenfalls. "Dies ist ein enorm wichtiger Baustein zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit für die Hotellerie", sagte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Nicht das letzte Wort



HRS zeigte sich dagegen enttäuscht: Man fühle sich "massiv im Wettbewerb beeinträchtigt". Geschäftsführer Tobias Ragge kündigte an, das Urteil zu prüfen und dann über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden. HRS sei bislang der einzige Anbieter, dem die umstrittenen Klauseln untersagt wurden. Warum es dem Bundeskartellamt nicht gelungen sei, einheitliche Marktbedingungen herzustellen, sei nicht nachzuvollziehen, kritisierte der HRS-Chef. Für die Kunden des Portals ändere sich durch die aktuelle Entscheidung aber nichts. HRS halte an seiner Bestpreisgarantie fest.

Die Düsseldorfer Entscheidung muss allerdings nicht das letzte Wort in dem Rechtsstreit sein. Das Gericht ließ wegen der großen Bedeutung des Verfahrens eine mögliche Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu.

Meinung:

Beste Preise für die Kunden

Von SZ-RedaktionsmitgliedJanek Böffel

Bestpreisgarantie. Das hört sich nach einem Gewinn für den Kunden an. Doch dahinter verbirgt sich viel Konfliktpotenzial im Hotelgewerbe. Der Kampf um die Gäste wird nicht mehr auf Plakatwänden oder in Reiseführern ausgetragen. Längst kontrollieren Internetportale den Weg des Kunden zum Hotel. Und in den letzten Jahren hatten die Portale ihre Macht gegenüber den Hotels immer weiter ausgereizt Aus dem Kampf um die besten Konditionen für den Kunden war ein Kampf um die besten Konditionen für das Portal geworden. Nun hat das Gericht dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Damit die Bestpreisgarantie auch wieder den besten Preis für den Gast und nicht für das Portal verspricht.

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