Mietrechtsurteil Kinderlärm gilt nicht als Grund für eine Mietkürzung

Berlin · Auch wenn Nachbarn sich noch so gestört fühlen, ist Kinderlärm kein Mietmangel. Daher können Mieter wegen lauten Nachwuchses auch keine Mietminderung geltend machen, wie ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigt.

Darüber berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus und Grund Berlin. Ein Mangel sei nur gegeben, wenn die Geräusche das sozialadäquate Maß überschreiten. Gelegentlicher Lärm durch Springen und Rennen reichten dem Gericht nicht. In dem verhandelten Fall hatte die Bewohnerin einer Erdgeschosswohnung genug von dem Lärm der Kinder in der Wohnung über ihr. Diese würden ständig durch die Wohnung rennen, so dass bei ihr in den Schränken die Gläser klirrten. Auch gebe es oft laute Streitereien. Dass Kinder generell wahrnehmbar seien, liege auf der Hand, sagten die Richter. Ebenso sei es bei Dielenböden in Altbauten gerichtsbekannt, dass diese bei einem Rennen oder Springen von Kindern schwingen.

(dpa)
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