Kerosinablass wird weitergehen

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Die Praxis des Treibstoffablassens über Rheinland-Pfalz ist meines Erachtens ein eklatanter Verstoß gegen die Landesverfassung, Artikel 69, und über dem Saarland gegen den dortigen Artikel 59a. Da aber die Landesregierungen nicht bestrebt sind, ihre jeweilige Landesverfassung für die nachkommenden Generationen umzusetzen, werden wir wohl weiterhin mit diesen Missständen leben müssen. Berufspolitiker haben nach einer Legislaturperiode ihre Pensionsansprüche und sind laut Grundgesetz nur ihrem Gewissen verantwortlich. Und mit den Diäten haben sie ein ruhiges Gewissen und damit ein gutes Ruhekissen.

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