Keine Mietverträge mit unwirksamen Klauseln

Keine Mietverträge mit unwirksamen Klauseln Berlin. (dpa/tmn) Eine Hausverwaltung darf keine unwirksamen Klauseln in Mietverträgen verwenden. Geschieht es dennoch, trägt sie auch eventuelle Schäden, die dem Vermieter daraus entstehen. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: KG 3 U 3/06) hervor

Keine Mietverträge mit unwirksamen Klauseln Berlin. (dpa/tmn) Eine Hausverwaltung darf keine unwirksamen Klauseln in Mietverträgen verwenden. Geschieht es dennoch, trägt sie auch eventuelle Schäden, die dem Vermieter daraus entstehen. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: KG 3 U 3/06) hervor. In diesem Fall schloss die Hausverwaltung im Auftrag des Vermieters Mietverträge mit den Mietern ab. Die verwendeten Verträge enthielten aber Schönheitsreparaturklauseln, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam waren. Baufortschritt regelmäßig dokumentieren Berlin. (red) Bauherren sollten die einzelnen Schritte ihres Bauprojekts regelmäßig dokumentieren. Das rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund. Nur so ließen sich Mängel vermeiden oder später nachweisen. "Da bei Baumaßnahmen verschiedene Arbeiten aufeinander aufbauen und zum Beispiel die Fliesen den Estrich verdecken, ist die Foto-Dokumentation der einzelnen Bauzustände wichtig", erklärt Haus & Grund.

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