Keine Mietminderung wegen Türstehern

Keine Mietminderung wegen TürstehernRostock. (dpa/tmn) Türsteher vor dem Nachbareingang sind nicht unbedingt ein Grund für eine Mietminderung. Auf eine solche Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Az.: 3 U 138/08) weisen die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hin. In dem Fall hatte der Betreiber eines Internetcafés die Miete gemindert

Keine Mietminderung wegen TürstehernRostock. (dpa/tmn) Türsteher vor dem Nachbareingang sind nicht unbedingt ein Grund für eine Mietminderung. Auf eine solche Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Az.: 3 U 138/08) weisen die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hin. In dem Fall hatte der Betreiber eines Internetcafés die Miete gemindert. Er machte geltend, die dunkel gekleideten Türsteher vor der benachbarten Diskothek schüchterten seine Kunden ein.Wohneigentum bei Familien sehr beliebtWiesbaden. (dpa/tmn) Paare mit drei und mehr Kindern sind in Deutschland am häufigsten Wohneigentümer. 70 Prozent dieser Familien lebten 2008 in einer eigenen Wohnung oder einem Haus, teilt das Statistische Bundesamt mit. Bei Paaren mit zwei Kindern lebten 67 Prozent im eigenen Heim, bei Paaren mit einem Kind lag die Quote bei 51 Prozent. Kleine Haushalte lebten dagegen mehrheitlich als Mieter: 76 Prozent der Alleinstehenden und 52 Prozent der Zweipersonenhaushalte zahlten monatlich Miete.