Keine Hilfen mehr für Atommeiler im Ausland

Frankfurt · ICE-Fahrten nach Paris werden teurer Bahnreisende müssen für Fahrten mit dem ICE oder TGV auf der Verbindung zwischen Frankfurt und Paris von Sonntag an mehr bezahlen. Die Tickets würden im Schnitt um 2,3 Prozent teurer, kündigte Alleo, das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn und der französischen Staatsbahn SNCF, gestern an.

Eine Fahrkarte zweiter Klasse von Frankfurt nach Paris koste künftig 126 Euro statt bisher 123 Euro. Die Preise für das Europa-Spezial-Ticket der Deutschen Bahn steigen demnach nicht und sind für die Strecke von Saarbrücken nach Paris weiterhin ab 29 Euro zu haben.

Absage an privat finanzierten Straßenbau

Ein privat finanzierter Autobahnbau rechnet sich nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes für den Staat nicht. Fünf der bisher sechs vergebenen Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) seien um insgesamt gut 1,9 Milliarden Euro teurer gewesen, als es eine herkömmliche Finanzierung über den Haushalt gewesen wäre. Solange sich die Finanzierungskonditionen nicht entscheidend annähern, sollte auf öffentlich-private Partnerschaften im Straßenbau verzichtet werden, raten die Rechnungsprüfer.

Keine Hilfen mehr für Atommeiler im Ausland

Di e Bundesregierung will den Bau von Atomkraftwerken im Ausland nicht mehr finanziell unterstützen. Auf Initiative seines Ministeriums habe die Bundesregierung entschieden, grundsätzlich keine Exportkredit-Garantien (Hermesbürgschaften) mehr für Anlagen zur nuklearen Stromerzeugung zu übernehmen, teilte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD ) gestern mit. "Dies gilt sowohl für Neubauten als auch Bestandsanlagen." Angesichts des bis 2022 geplanten vollständigen Atomausstiegs in Deutschland sei dies eine logische Konsequen z.

EU bestätigt Glücksspiel-Sonderweg

Schleswig-Holstein hat mit der vorübergehenden Liberalisierung des Glücksspiels im Internet nicht das in Deutschland geltende allgemeine Verbot aufgeweicht. Das hat der Europäische Gerichtshof gestern (Az: C-156/13) in Luxemburg entschieden. Das Ausscheren Schleswig-Holsteins aus dem Glücksspielstaatsvertrag habe nicht das Spieleverbot der anderen Bundesländer in frage gestellt, da die liberale Regelung "zeitlich auf weniger als 14 Monate und räumlich auf ein Bundesland begrenzt war". Zugleich wertete der Gerichtshof das Verbot für Online-Glücksspiele als verhältnismäßig. Es diene dem Allgemeinwohl.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort