Mietrrecht Mieter müssen für Schäden nicht immer haften

Berlin · () Wände im Badezimmer sind in der Regel gefliest. Mieter stellt das bei der Montage von Handtuchhaltern und anderen Gegenständen oft vor eine Herausforderung.

Denn sie dürfen die Mietsache eigentlich nicht beschädigen. Grundsätzlich gilt dabei: Sind Schäden mutwillig oder grob fahrlässig verursacht worden, muss der Mieter im Zweifel für sie aufkommen, erläutert die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Sind Veränderungen dagegen durch einen vertragsgemäßen Gebrauch entstanden, muss der Mieter diese nicht verantworten. Wenn zum Beispiel Shampoos oder Reiniger im Badezimmer auf empfindlichen Natursteinfliesen Spuren hinterlassen haben, müssen Mieter dafür nicht automatisch aufkommen, befand das Amtsgericht Brandenburg (Az.: 31 C 179/14).

(dpa)
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