Kein Sieger beim Wettstreit der Modelle

Nürnberg. Sie liefern sich seit dem Start der Hartz-IV-Reform einen erbitterten Wettstreit - das rein kommunale Optionsmodell und das mit der Arbeitsverwaltung gemischte Jobcenter-Modell. Als klarer Sieger ist bis heute keines der Modelle zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen hervorgegangen. Erlangen, Nürnberger Straße

Nürnberg. Sie liefern sich seit dem Start der Hartz-IV-Reform einen erbitterten Wettstreit - das rein kommunale Optionsmodell und das mit der Arbeitsverwaltung gemischte Jobcenter-Modell. Als klarer Sieger ist bis heute keines der Modelle zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen hervorgegangen. Erlangen, Nürnberger Straße. In einem ausgedienten Einkaufscenter beraten Jobvermittler der Gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit (GGFA) Arbeitslose hinter Milchglasscheiben. Der "Jobpoint" der GGFA ist so etwas wie das Herzstück des Erlanger Optionsmodells. Die Universitätsstadt hat sich als eine von vier bayerischen Städten und Kreisen für die Vermittlung von Hartz-IV-Empfängern in Eigenregie entschieden. Sowohl Erlangens Sozialamtsleiter Otto Vierheilig als auch GGFA-Geschäftsführer Axel Lindner halten das auch nach fünf Jahren für die richtige Weichenstellung: "Wir sind eng mit allen städtischen Ämtern und der Lokalpolitik verzahnt", erläutert Lindner. Örtliche TrennungAnders als bei den Jobcentern erlebt der Langzeitarbeitslose dennoch eine örtliche Trennung: Hier die soziale Betreuung im Sozialamt, dort die Arbeitsvermittlung im "Jobpoint". Die Sozialbehörde ist auch fürs Geld zuständig, klärt die Höhe der Arbeitslosengeld-II-Zahlungen und die Übernahme der Mietkosten. Wenn es um den Job geht, wechselt der Arbeitslose einen Straßenzug weiter in die kommunale Arbeitsvermittlung, die GGFA. Allerdings sollte das Sozialamt bis zu diesem Zeitpunkt den Bewerber für eine Bewerbung fit gemacht haben. So sollte etwa bei Alleinerziehenden ein Betreuungsplatz für das Kind gefunden sein, Alkoholiker sollten trocken sein und Obdachlose eine Unterkunft gefunden haben. Der "Jobpoint" wirkt durch seine hellen, freundlichen Räume wie eine private Vermittlungs-Agentur. Auch ein entlassener Siemens-Ingenieur oder eine pleitegegangene Boutique-Betreiberin solle sich hier nicht als Bittsteller vorkommen, erläutert Lindner. Was in seinen Augen die Erlanger GGFA noch vom klassischen Jobcenter mit seinen Behördenfluren unterscheidet: "Wir haben einen arbeitssuchenden Ansatz." Die Erlanger Jobvermittlungsstelle suche gezielt nach einem passenden Arbeitsplatz für den Betroffenen - in Erlangen ist das angesichts einer Arbeitslosigkeit von gerade mal 4,5 Prozent nicht allzu schwer. Dagegen hat es Claus-Dieter Rückl, der Geschäftsführer der Nürnberger Arge, der Arbeitsgemeinschaft aus Nürnberger Sozialamt und örtlicher Arbeitsagentur, ungleich schwerer. Bei einer Erwerbslosigkeit von 7,5 Prozent - Tendenz steigend - sind die Vermittlungschancen für Langzeitarbeitslose relativ gering. Auch bei seinem Jobcenter-Modell steht daher das Fitmachen für den Job bei der Betreuung von Hartz-IV-Betroffenen im Vordergrund. "Denn 70 Prozent unserer Kunden haben komplexe Profillagen", wie der Jobcenter-Manager Langzeitarbeitslose mit Alkohol- oder Drogenproblemen, psychischen Erkrankungen, körperlichen Gebrechen oder familiären Belastungen nennt. Organisatorisch ist das Nürnberger Jobcenter-Modell allerdings anders aufgestellt als das Erlanger Optionsmodell: "Berufliche und persönliche Integration sind bei uns ein eng verzahnter Prozess", erläutert Rückl. Entsprechend findet der Hartz-IV-Betroffene alle wichtigen Betreuer in den vier Nürnberger Job-Center-Filialen auf einem Behördenflur: Rechts würden seine Daten erfasst und die Höhe seines Arbeitslosengeldes II und anderer Hilfen berechnet, links finde der Betroffene seinen persönlichen Ansprechpartner. Bei größeren sozialen Problemen bleibt den Betroffenen der Gang zum städtischen Sozialamt allerdings auch weiterhin nicht erspart.

HintergrundDer Berliner Sozialrichter Michael Kanert hält die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zum Umbau der Jobcenter für juristisch angreifbar. Er erwartet, dass sich die organisatorischen Probleme "vervielfachen werden" und die Klageflut weiter wächst. Änderungsbedarf gibt es, weil das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren die Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern als unzulässige Mischverwaltung beanstandet und für eine Neuregelung eine Frist bis Ende 2010 gesetzt hatte. Zur Lösung des Problems will von der Leyen die bisherige Betreuung der Hartz-IV-Empfänger aus einer Hand beenden und strebt dafür eine freiwillige Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen unter einem Dach an. Der Bürger müsse wissen, wer die Verantwortung für die Verwaltung trägt, hält Kanert dagegen. dpa

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