Kein Fördergeld für Ökostrom im Ausland

Luxemburg · Staatliche Gelder für Ökostrom sind umstritten. Der EU-Gerichtshof gesteht jedem Mitgliedsland zu, grüne Energie rein national zu fördern. Berlin sieht daher das EEG gesichert.

 Deutsche Haushalte und Firmen müssen nur für in Deutschland erzeugten Ökostrom die Förder-Umlage zahlen. Foto: Jenal

Deutsche Haushalte und Firmen müssen nur für in Deutschland erzeugten Ökostrom die Förder-Umlage zahlen. Foto: Jenal

Foto: Jenal

EU-Staaten können Ökostrom rein national fördern und müssen nicht grünen Strom aus Nachbarstaaten unterstützen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg entschieden. Die Richter erklärten damit die aktuellen Regeln zur Förderung von Ökostrom für rechtens. Somit können EU-Staaten ihre Wind- und Solarkraft weiter rein national unterstützen, was sie bislang auch fast ausschließlich tun (Az.: C-573/12).

Das Urteil hat wegweisende Bedeutung auch für Deutschland. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD ) sprach von einem "klaren und deutlichen Signal". Es schaffe Rechtssicherheit für die nationalen Fördersysteme und bestätige die Position der Bundesregierung in der Debatte mit der EU-Kommission um das neue Gesetz zur Förderung von Ökostrom (EEG). "Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht", sagte Gabriel.

Die EU-Kommission sieht den Streit mit Deutschland aber auch nach dem Urteil noch nicht als erledigt an. Die von der Kommission vorgebrachten Bedenken gegen das EEG "betreffen andere Bestimmungen" des EU-Vertrages als das Urteil, sagte der Sprecher von Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia . Demnach geht es in dem EuGH-Urteil über Ökostrom aus einem anderen Land "um den freien Warenverkehr"; der Streit zwischen Berlin und Brüssel drehe sich um das EU-Wettbewerbsrecht.

In dem vor Gericht verhandelten Fall hatte der finnische Windkraftbetreiber Alands Vindkraft geklagt. Die Firma betreibt Windräder auf den finnischen Alands-Inseln und wollte an die Ökostrom-Förderung von Schweden angeschlossen werden, weil sie dorthin ihren Strom liefert. Stockholm lehnt das ab, weil die Windräder nicht auf schwedischem Territorium stehen. Nach Ansicht der Richter behindert die Förderregelung zwar die Einfuhr von grünem Strom aus anderen EU-Staaten und damit den freien Warenverkehr. Dies sei aber gerechtfertigt durch das Allgemeininteresse, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, um die Umwelt zu schützen und den Klimawandel zu bekämpfen. Die Förderung sei wichtig, um langfristige Investitionen in grüne Energie voranzubringen, so die Richter.

Die Ökobranche gab sich nach dem Urteil erleichtert. Nach Ansicht der Grünen im Bundestag stärkt das Urteil die Energiewende . Der Präsident des Bundesverbandes Windenergie, Hermann Albers, sagte: "Die von den Gegnern der Energiewende erhoffte Torpedierung des deutschen EEG ist nun vom Tisch."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort