Katholische Klinik darf Arzt wegen zweiter Ehe kündigen

Düsseldorf. Dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses darf gekündigt werden, wenn er ein zweites Mal heiratet. Das hat das Landesarbeitsgericht gestern in Düsseldorf mit Hinweis auf das in der Verfassung verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirche betont

Düsseldorf. Dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses darf gekündigt werden, wenn er ein zweites Mal heiratet. Das hat das Landesarbeitsgericht gestern in Düsseldorf mit Hinweis auf das in der Verfassung verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirche betont. Dennoch scheiterte ein katholischer Klinikträger mit dem Versuch, einen Krebsspezialisten wegen dessen zweiter Ehe loszuwerden, weil der Arbeitgeber es mit dem weltlichen Recht nicht so genau nahm. Die Kündigung des 48-jährigen Professors sei unwirksam, weil andere Chefärzte des Klinikverbunds in ähnlichen Fällen unbehelligt blieben, befand das Gericht. Dies widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Az.: 5 Sa 996/09). Außerdem habe der Arbeitgeber die eheähnliche Gemeinschaft des Chefarztes vor der zweiten Heirat über einen längeren Zeitraum geduldet. dpa

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