Kartellamt: Edeka darf Kaiser's Tengelmann nicht übernehmen

Bonn · Das Bundeskartellamt hat Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka die Übernahme von rund 450 Filialen des Konkurrenten Kaiser's Tengelmann untersagt. Bei einem Zusammenschluss befürchtet die Wettbewerbsbehörde Preiserhöhungen und weniger Wettbewerb, wie Kartellamtspräsident Andreas Mundt gestern erläuterte.

"Ich habe selten einen Fusionsfall gesehen, in dem wir so weit auseinandergelegen haben und die Chancen so gering waren, zusammenzukommen", sagte er. Die Handelskonzerne zeigten sich enttäuscht über das Veto der Wettbewerbshüter.

Edeka wollte die traditionsreiche Supermarktkette eigentlich Ende Juni übernehmen. Insgesamt sind in den rund 450 Filialen knapp 16 000 Mitarbeiter beschäftigt. Sie erwirtschafteten zuletzt einen Netto-Umsatz von rund 1,8 Milliarden Euro. Beim Bundeskartellamt stießen diese Pläne von Anfang an auf große Bedenken, da Edeka schon heute mit weitem Abstand die Nummer eins auf dem deutschen Lebensmittelmarkt ist und seine Marktmacht durch den Zukauf noch ausgebaut hätte. Nur vier Ketten - Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe mit dem Discounter Lidl sowie Aldi - teilen sich 85 Prozent des Marktes.

Die Unternehmen können gegen die Entscheidung des Kartellamts Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Ferner haben sie die Möglichkeit, eine Ministererlaubnis zu beantragen, um das Veto der Behörde zu umgehen.

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