Karlsruhe stärkt Arbeitnehmerrechte

Karlsruhe. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst dürfen nicht gegen ihren Willen zu privaten Arbeitgebern verschoben werden. Dies hat gestern das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzbeschluss entschieden. Die Richter erklärten eine Regelung bei der Privatisierung der Universitätskliniken in Gießen und Marburg für verfassungswidrig (1 BvR 1741/09)

Karlsruhe. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst dürfen nicht gegen ihren Willen zu privaten Arbeitgebern verschoben werden. Dies hat gestern das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzbeschluss entschieden. Die Richter erklärten eine Regelung bei der Privatisierung der Universitätskliniken in Gießen und Marburg für verfassungswidrig (1 BvR 1741/09).Angestellte im öffentlichen Dienst müssten zumindest dann eine Widerspruchsmöglichkeit haben, wenn der Wechsel zu einem privaten Arbeitgeber führt, oder es sich "um einen Zwischenschritt hin zu einer beabsichtigten und klar absehbaren Privati sierung des Arbeitgebers handelt". Ein Widerspruch führt dazu, dass der Beschäftigte zunächst im öffentlichen Dienst bleibt. Der öffentliche Arbeitgeber hätte dann nur die Möglichkeit, betriebsbedingt zu kündigen - dabei muss er aber die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes einhalten. dpa

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