Karlsruhe lehnt "Maulkorb" für Verfassungsrichter ab

Karlsruhe. Bundesverfassungsrichter können sich wissenschaftlich zu aktuellen politischen Fragen äußern, ohne ihre richterliche Unabhängigkeit aufs Spiel zu setzen. Mit dieser Begründung hat das oberste Gericht am Freitag in Karlsruhe einen Befangenheitsantrag gegen seinen Richter Udo Di Fabio abgelehnt

Karlsruhe. Bundesverfassungsrichter können sich wissenschaftlich zu aktuellen politischen Fragen äußern, ohne ihre richterliche Unabhängigkeit aufs Spiel zu setzen. Mit dieser Begründung hat das oberste Gericht am Freitag in Karlsruhe einen Befangenheitsantrag gegen seinen Richter Udo Di Fabio abgelehnt. Die Klägergruppe "Europolis" um den Berliner Wirtschaftsjuristen Markus Kerber hatte Di Fabio vorgeworfen, dass er auf mehreren Vorträgen seine Sicht auf die Euro-Rettung dargelegt habe. Dies sei "mit der gebotenen richterlichen Zurückhaltung nicht vereinbar und geeignet, Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters zu begründen". Die Kammer des Zweiten Senats stellte sich hinter ihren Kollegen. Dass ein Richter "eine bestimmte wissenschaftliche Meinung, Rechtsauffassung oder politische Überzeugung hat und diese auch nach außen offenbart und vertritt, begründet für sich genommen noch keine berechtigten Zweifel an seiner Unparteilichkeit", hieß es (2 BvR 1010/10). dpa

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