Karlsruhe gibt Bauern einen Korb

Berlin. Die deutschen Bauern haben im Streit um die Veröffentlichung von EU-Agrarsubventionen einen herben Rückschlag erlitten. Nach Informationen unserer Zeitung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Offenlegung der Gelder nicht angenommen - ohne weitere Begründung. Eine Sprecherin bestätigte dies auf Anfrage

Berlin. Die deutschen Bauern haben im Streit um die Veröffentlichung von EU-Agrarsubventionen einen herben Rückschlag erlitten. Nach Informationen unserer Zeitung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Offenlegung der Gelder nicht angenommen - ohne weitere Begründung. Eine Sprecherin bestätigte dies auf Anfrage.Die Hoffnung von Bund, Ländern und Bauernschaft auf schnelle Klärung der Rechtslage durch das Bundesverfassungsgericht hat sich damit nicht erfüllt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wollte die Entscheidung des Gerichtes nicht kommentieren. Nur so viel: "Wir prüfen weiter. Es gibt eine Vereinbarung mit den Ländern, eine deutschlandweit einheitliche Rechtslage zu schaffen", sagte eine Ministeriums-Sprecherin unserer Zeitung.Mit den 2008 von der EU beschlossenen Veröffentlichungen (Transparenz-Richtlinie) sollen die Subventionen in den einzelnen Ländern offengelegt werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die bis zum 30. April von der EU geforderte Vorlage der Subventions-Liste jedoch kurzfristig gestoppt. Sie begründete dies mit Urteilen von einigen deutschen Verwaltungsgerichten, die darin eine Verletzung des Datenschutzes sahen. Allerdings vertraten andere Gerichte die gegenteilige Auffassung. Nach Aigners Entscheidung hatte daraufhin die EU-Kommission Berlin mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht und eine Zwei-Wochen-Frist gesetzt, um die Daten zu veröffentlichen. Deutschland ist der einzige der 27 EU-Staaten, der der Vereinbarung noch nicht nachgekommen ist.Unterdessen spitzt sich die Auseinandersetzung mit der Karlsruher Entscheidung zu, denn auch in der großen Koalition tobt der Streit um die richtige Vorgehensweise weiter. Während die SPD auf detaillierte Offenlegung drängt und Ministerin Aigner für ihr Vorgehen massiv kritisiert, stemmt sich die Union vehement dagegen. "Das wäre eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte", so Unions-Agrarexperte Peter Bleser zu unserer Zeitung. Subventionsempfängern sei nicht zuzumuten, ihr "komplettes Betriebsbild" zur Einsicht freizugeben. Wichtig sei nun, wie sich der Europäische Gerichtshof positioniere.Grüne und Umweltschützer nennen die Geheimhaltung der Daten einen Skandal. Aus der SPD heißt es, Deutschland habe im Europäischen Rat für die Offenlegung gestimmt. 50 Milliarden Euro gibt die EU jährlich für die Förderung der Landwirtschaft aus, das entspricht 49 Prozent des EU-Haushalts. Der größte Ausgabenposten sind mit über 30 Milliarden Euro die Direktbeihilfen für die sieben Millionen landwirtschaftlichen Betriebe in der EU.

HintergrundAlle EU-Staaten außer Deutschland haben die Empfänger von Agrarsubventionen veröffentlicht. So kann man etwa erfahren, dass die Queen für ihren Bauernhof in Sandringham 530 000 Euro bekam. Daneben profitierten zum Beispiel die Konzerne Nestle und Tate & Lyle mit jeweils rund einer Million Pfund (1,1 Millionen Euro). Weitere Angaben im Internet unter http://ec.europa.eu/agriculture/funding/ red

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