Karlsruhe begrenzt rückwirkende Steuerverschärfung Karlsruhe begrenzt rückwirkende Steuerverschärfung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Urteil den Vertrauensschutz von Steuerpflichtigen bei rückwirkenden Steuerverschärfungen gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf privater Immobilien teilweise für verfassungswidrig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Urteil den Vertrauensschutz von Steuerpflichtigen bei rückwirkenden Steuerverschärfungen gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf privater Immobilien teilweise für verfassungswidrig. In dem Grundsatzbeschluss billigte das Bundesverfassungsgericht zwar die im März 1999 vom Bundestag beschlossene Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre. Damit bleibt der Veräußerungsgewinn bei Immobilien nur dann steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens zehn Jahre liegen. Die rückwirkende Anwendung der verlängerten Spekulationsfrist verstoße aber in bestimmten Fällen gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, hieß es. (AZ: 2 BvL 14/02; 2 BvL 2/04; 2 BvL 13/05) ddp

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort