Kammer bietet sich als Titel-Tüv für die Bezeichnung Ingenieur an

Saarbrücken · Angesicht einer Vielzahl von naturwissenschaftlichen Studienfächern wird es immer schwieriger festzulegen, wer sich Ingenieur nennen darf. Ein neues Landes-Ingenieurgesetz muss diese Abgrenzung jedoch vornehmen.

Die Ingenieurkammer Saarland (ING) bietet sich als "Titel-Tüv" an, wenn in Zweifelsfällen definiert werden soll, wer den Titel "Ingenieur" führen soll. Das betonen Kammerpräsident Frank Rogmann und ING-Geschäftsführerin Anke Fellinger-Hoffmann. Sie schalten sich damit in die Diskussion um ein neues saarländisches Ingenieurgesetz ein (wir berichteten). "Es spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, dass wir zukünftig - gesetzlich abgesichert - auch Absolventen deutscher Studiengänge auf ausdrücklichen Wunsch bescheinigen dürfen, ob sie die Berufsbezeichnung ‚Ingenieur‘ führen können", sagt Rogmann. Bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse würde die Kammer diese Gutachten bereits seit Jahren erstellen. Auch wer Mitglied der Kammer werden wolle, müsse nachweisen, dass er den Titel "Ingenieur" führen darf. "Wir wissen also, auf was es ankommt", sagt Rogmann.

"Außerdem ist die Ingenieurkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts, damit Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und kein interessengebundener Verein", erinnert er. Eine neutrale Zertifizierungsstelle wie es die ING sein könne, werde immer wichtiger, weil "sich die Ingenieurdisziplinen weiterentwickelt haben". Neue Bereiche wie Gebäude-, Umwelt- oder Sicherheitstechnik seien hinzugekommen. Alleine im Bauwesen gebe es inzwischen 75 unterschiedliche Studienfächer .

"Jährlich sprießen neue Orchideen-Studiengänge aus dem Boden, bei denen sich die Frage stellt, wie viel Ingenieur noch in ihnen steckt", sagt der Präsident. Die meisten Hochschulen würden nur noch den akademischen Grad "Master/Bachelor of Science" verleihen. Ein Rückschluss von diesem Titel auf die Berufsbezeichnung Ingenieur sei nicht mehr zweifelsfrei möglich. Wenn Leute den Titel ohne das nötige Wissen führen könnten, würde er zudem abgewertet, so dass die Anerkennung im Ausland infrage gestellt werde. "Dann wäre die Bezeichnung wirkungslos", merkt Rogmann an. "Dies kann eigentlich nicht im Sinne des Technologiestandortes Deutschland sein."

Derzeit müssen alle Bundesländer ihre Ingenieurgesetze novellieren, um sie dem EU-Recht anzupassen. Rogmann spricht sich für ein bundesweit einheitliches Ingenieurgesetz aus, befürchtet allerdings, dass der Zug schon abgefahren ist. In Hessen ist ein neues Ingenieurgesetz bereits in Kraft. In Baden-Württemberg hat sich der Landtag vorige Woche in erster Lesung damit befasst. Im Saarland existiert eine Kabinettsvorlage für ein neues Ingenieurgesetz.

ingenieurkammer-saarland.de

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