Kabinett hebt Einkommensgrenzen für Sozialkassen an

Berlin. Das Kabinett hat die Beitragsbemessungsgrenzen neu festgelegt. Das teilte das Bundesarbeitsministerium gestern mit. Die Brutto-Einkommensgrenzen - bis zu denen Sozialabgaben erhoben werden - steigen ab 2013 unterschiedlich: Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 5600 auf 5800 Euro monatlich, im Osten von 4800 auf 4900 Euro

Berlin. Das Kabinett hat die Beitragsbemessungsgrenzen neu festgelegt. Das teilte das Bundesarbeitsministerium gestern mit. Die Brutto-Einkommensgrenzen - bis zu denen Sozialabgaben erhoben werden - steigen ab 2013 unterschiedlich: Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 5600 auf 5800 Euro monatlich, im Osten von 4800 auf 4900 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 3825 Euro im Monat auf 3937,50 Euro.Der Beitragsatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 19,6 Prozent, er soll nach dem Willen der Regierung zum Jahreswechsel auf etwa 19,0 Prozent sinken. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 15,5 Prozent. dpa/afp

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