Jobcenter-Reform stößt auf Bedenken in der Bundesregierung

Berlin. Die Pläne zur Reform der Jobcenter stoßen innerhalb der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Bedenken

Berlin. Die Pläne zur Reform der Jobcenter stoßen innerhalb der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundesarbeitsministerium veröffentlichte am Samstag einen Brief von Ministerin Ursula von der Leyen und ihren Kollegen Thomas de Maizière sowie Wolfgang Schäuble aus dem Innen- und Finanzressort (alle CDU) an die Koalitionsfraktionen, in dem diese eindringlich auf die juristischen Gefahren hinweisen, wenn die 69 Optionskommunen erhalten bleiben sollen. Diese besitzen derzeit ohne Mitwirkung der Arbeitsagentur die alleinige Zuständigkeit für die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose. Darauf hatten sich Union und FDP im Koalitionsvertrag geeinigt.Mit der Veröffentlichung des Schreibens reagierte das Ministerium auf einen Vorabbericht des Hamburger Nachrichtenmagazins der "Spiegel". Von der Leyen, de Maizière und Schäuble schrieben den Abgeordneten: "Wir brauchen verlässliche Strukturen, an deren Rechtssicherheit keine Zweifel bestehen, und können bei der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende keine verfassungsrechtlichen Risiken eingehen." Die Energie aller Beteiligten in der Politik und vor Ort müsse sich darauf konzentrieren, wie man möglichst viele Erwerbsfähige möglichst dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingliedern kann. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen besonders gegen eine Aufgabenübertragung des Bundes auf die Kommunen und die damit verbundenen Finanzbeziehungen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Aufgaben von Kommunen und Arbeitsagentur in den Jobcentern bis Ende 2010 voneinander getrennt werden. Das betrifft 6,7 Millionen Langzeitarbeitslose und Angehörige. Von der Leyen setzt auf enge Zusammenarbeit beider Behörden und hat Gesetzentwürfe und Musterverträge vorgestellt. Auch will sie Optionskommunen fortführen. epd

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort