Jobcenter: Länderminister einigen sich auf Grundgesetzänderung

Berlin. Langzeitarbeitslose und Hartz IV-Empfänger sollen auch in Zukunft alle Leistungen aus einer Hand erhalten. Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben sich gestern in Berlin darauf geeinigt, dass dafür das Grundgesetz geändert werden soll

Berlin. Langzeitarbeitslose und Hartz IV-Empfänger sollen auch in Zukunft alle Leistungen aus einer Hand erhalten. Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben sich gestern in Berlin darauf geeinigt, dass dafür das Grundgesetz geändert werden soll. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sicherte zu, er werde Gesetzesvorschläge noch während der Sommerpause machen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 die Mischverwaltung in den gegenwärtigen Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen und Kommunen (Argen) bemängelt. Die höchsten Richter urteilten, die Jobcenter der Argen seien mit der Verfassung nicht vereinbar und gaben dem Gesetzgeber bis 2010 Zeit, eine andere Lösung zu finden. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte nach der Sitzung der Arbeits- und Sozialminister, für die Bürger werde es weiterhin nur eine Anlaufstelle und einen Bescheid geben. Die Länder seien sich einig, dass dies die beste Lösung sei. epd

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