Jobcenter bei privater Krankenversicherung in der Pflicht
Düsseldorf. Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. Düsseldorfer Richter fällten zwei entsprechende Urteile. Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich
Düsseldorf. Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. Düsseldorfer Richter fällten zwei entsprechende Urteile. Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. Das Gericht verurteilte die Jobcenter zur Zahlung des vollen privaten Krankenversicherungsbeitrags (Az.: S 29 AS 547/10; AS 412/10). dpa