Jobcenter bei privater Krankenversicherung in der Pflicht

Düsseldorf. Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. Düsseldorfer Richter fällten zwei entsprechende Urteile. Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich

Düsseldorf. Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. Düsseldorfer Richter fällten zwei entsprechende Urteile. Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. Das Gericht verurteilte die Jobcenter zur Zahlung des vollen privaten Krankenversicherungsbeitrags (Az.: S 29 AS 547/10; AS 412/10). dpa

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