Informationsrecht geht vor Hausordnung
Informationsrecht geht vor Hausordnung Berlin. (dpa/tmn) Die Hausordnung darf Parabolantennen auf dem Balkon nicht ausnahmslos verbieten. Wenn die Antenne nicht fest installiert wird und das Informationsbedürfnis der Mieter ohne den Satellitenempfang eingeschränkt wäre, ist die Antenne gestattet. So entschied das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 95/10)
Informationsrecht
geht vor Hausordnung
Berlin. (dpa/tmn) Die Hausordnung darf Parabolantennen auf dem Balkon nicht ausnahmslos verbieten. Wenn die Antenne nicht fest installiert wird und das Informationsbedürfnis der Mieter ohne den Satellitenempfang eingeschränkt wäre, ist die Antenne gestattet. So entschied das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 95/10). In dem Fall hatte ein Mieter türkischer Herkunft entgegen der Regelung in der Hausordnung eine Parabolantenne auf seinem Balkon aufgestellt. Er berief sich auf sein Informationsbedürfnis, so der Eigentümerverband Haus & Grund. Die Richter gaben ihm in diesem Fall Recht.
Hausdächer von Schnee und Eis befreien
Düsseldorf. (dpa/tmn) Hausdächer sollten regelmäßig von Schnee und Eis befreit werden. Entstehen Schäden durch große Schneemengen, seien sie nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Solche Schäden müssten durch eine zusätzliche Versicherungspolice für Elementarschäden abgesichert werden.