In guter Verfassung

Meinung · Selten hat ein Provisorium so viel Wertschätzung erfahren. An diesem Wochenende ist es 60 Jahre her, dass das Grundgesetz offiziell verkündet wurde. Und von der Union bis zur Linkspartei sind alle politischen Kräfte voller Lob über die gelungene Arbeit. In ihrer übergroßen Mehrheit akzeptieren die Deutschen in West und Ost die rechtsstaatlichen Institutionen. Das zeigen aktuelle Umfragen

Selten hat ein Provisorium so viel Wertschätzung erfahren. An diesem Wochenende ist es 60 Jahre her, dass das Grundgesetz offiziell verkündet wurde. Und von der Union bis zur Linkspartei sind alle politischen Kräfte voller Lob über die gelungene Arbeit. In ihrer übergroßen Mehrheit akzeptieren die Deutschen in West und Ost die rechtsstaatlichen Institutionen. Das zeigen aktuelle Umfragen. Drei von vier Bürgern sind sogar stolz auf das Grundgesetz. Ein Geheimnis dieser Popularität mag im Vorrang des Werks gegenüber der Parteienpolitik liegen. Für die Änderung des Grundgesetzes haben seine Schöpfer hohe Hürden aufgestellt. Die in den ersten Artikeln festgeschriebenen Grundsätze von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen bis zur bundesstaatlichen Ordnung sind sogar unumstößlich. So fundamental und weitreichend hat noch nie ein deutscher Grundwertekatalog die Bürger- und Freiheitsrechte in seinem Geltungsbereich garantiert. Gerade weil das so ist, mangelt es allerdings auch nicht an politischen Versuchen, die Grenzen dieses Katalogs auszutesten: Vorratsdatenspeicherung, Computer-Überwachung, Rasterfahndung - das sind nur einige Stichworte aus der jüngeren Vergangenheit, die sich mit dem Geist des Grundgesetzes schwerlich vertragen. Spätestens da zeigt sich die Bedeutung jener Institution, die über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht. Dem Bundesverfassungsgericht wird von Parteien öfter vorgeworfen, der eigentliche Gesetzgeber sein zu wollen. Dass die höchsten Richter nicht von selbst, sondern auf Initiative von Bürgern aktiv werden, gerät dabei leicht aus dem Blickfeld: Die meisten wissen, was sie am Grundgesetz haben. Sonst würden sie nicht für seine Einhaltung klagen. Nichts ist allerdings so gut, als dass man es nicht besser machen könnte. Das gilt auch fürs Grundgesetz. Erinnert sei nur an das fragwürdige Konstrukt der Vertrauensfrage in den Regierungsjahren von Kohl und Schröder, weil kein Selbstauflösungsrecht des Parlaments vorgesehen ist. Dabei hat sich die Angst vor neuen Weimarer Verhältnissen ebenso überlebt wie die Furcht vor der Unkalkulierbarkeit von Volksabstimmungen. Auch die sind nach dem Grundgesetz tabu, obwohl fast alle Bundesländer das Plebiszit zulassen. Zu fragen bleibt auch, warum der Grundrechtskatalog noch immer ein Provisorium darstellt. Nach Artikel 146 kann sich das Grundgesetz erst dann Verfassung nennen, wenn es vom Volk beschlossen wurde. Bei der deutschen Wiedervereinigung wurde diese Chance verpasst. Aber inzwischen ist das vielleicht gar nicht mehr so wichtig. Man wünschte sich, das Land wäre überall in so guter Verfassung wie bei seinem Grundgesetz.

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