pr In Fragen des Behindertenrechts hilft ein Fachanwalt

So vielfältig die Teilnahme behinderter Menschen am Alltagsleben ist, so vielfältig schlägt sich diese auch im Recht nieder. Gerade aufgrund der Vielfältigkeit des Behindertenrechts empfiehlt es sich, im Fall der Fälle einen Fachanwalt zu konsultieren.

.

.

Foto: SZ

Hauptsächlich dient das Behindertenrecht zum Schutz vor Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung. Es basiert auf dem Grundrecht auf Gleichbehandlung, das in besonderer Weise Benachteiligungen wegen einer Behinderung verbietet, Bevorzugungen Behinderter jedoch nicht ausschließt. Laut Grundgesetz bindet es wie andere Grundrechte auch Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Als auf Rang der Verfassung stehendes übergeordnetes Recht steht es über dem übrigen Recht und prägt somit die einfachen Gesetze. Bei Menschen mit einer Schwerbehinderung, also mit einem Grad der Behinderung (GdB, siehe Info) von 50 oder mehr, ist entsprechend vom Schwerbehindertenrecht die Rede. Das Behindertenrecht zeigt sich in ganz verschiedenen Lebensbereichen.

Einer Diskriminierung wegen einer Behinderung steht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entgegen. Dieser Schutz beginnt bereits bei der Bewerbung Behinderter auf ein Stellenangebot – insbesondere hinsichtlich der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Gründe für die Ablehnung müssen dann aus der Stellenanzeige hervorgehen. Mit einem bloß intern vorliegenden Anforderungsprofil lässt sich der Verzicht auf eine Einladung nicht begründen. Darüber hinaus sind Diskriminierungen in Bezug auf Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verboten. Neben weiteren Situationen nennt Paragraph 2 des AGG unter anderem den Zugang zu Bildung und insbesondere zu Wohnraum. Vermieter können einen Mietvertrag daher nicht folgenlos ablehnen, nur weil ein potenzieller Mieter eine Behinderung hat. Wie in den übrigen Fällen ist ein Anspruch auf Entschädigung wegen behinderungsbedingter Diskriminierung möglich. Ihr Fachanwalt für Behinderten- und Sozialrecht hilft Ihnen hier vertrauensvoll und kompetent weiter.

So können behinderte Mieter vom Vermieter verlangen, baulichen Veränderungen zur Schaffung von Barrierefreiheit zuzustimmen. Das Interesse an behindertengerechter Nutzung bzw. Zugang ist dabei mit dem des Vermieters und anderer Mieter abzuwägen, so etwa, wenn ein Treppenlift eingebaut werden soll. Diese Interessenabwägung gilt im Übrigen generell, zum Beispiel wenn ein aufgrund der Behinderung benötigter Rollstuhl im Flur den Weg verengt. Sollte es also hier zu Unstimmigkeiten kommen, hilft Ihnen Ihr Fachanwalt rechtssicher weiter.

Um den in der Regel erhöhten finanziellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, können behinderte Steuerzahler mittels einer sogenannten Behindertenpauschale in Form eines Freibetrags bei der Einkommensteuer ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Auf Antrag beim zuständigen Finanzamt kann dieses den Pauschalbetrag für Behinderte eintragen. Dessen Höhe richtet sich dabei nach dem GdB, der mindestens 25 betragen muss. Durch den Behindertenfreibetrag sinkt auch der Aufwand bei der Steuererklärung. Denn er erspart die ansonsten vorzulegenden Nachweise für die ansonsten als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machenden Aufwendungen. Bei der Frage, welche finanziellen Belastungen aufgrund der Behinderung sich im individuellen Fall von der Steuer absetzen lassen, kann ein im Steuerrecht kundiger Rechtsanwalt helfen.

Im Sozialrecht regelt das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Teilhabe behinderter Menschen. Es sieht dazu Leistungen zur medizinischen Reha, zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leben in der Gemeinschaft und zur Sicherung von Unterhalt vor. Menschen mit Behinderung erhalten so zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen besondere Leistungen, um Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen, sie jedenfalls so schnell wie möglich zu überwinden oder zumindest abzubauen. Deshalb werden alle Träger verpflichtet, die Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung einheitlich zu erbringen, den Einzelfall zu berücksichtigen und sich gegenseitig abzustimmen. Dass das in der Praxis nicht immer vorbildlich läuft, liegt auf der Hand. Dabei scheitert der Laie oftmals schon daran, welche Kasse nun für welche Unterstützung zuständig ist. Wer also unnötige Umwege vermeiden und auf dem schnellsten Weg auf Nummer sicher gehen will, der sollte unbedingt einen Fachanwalt zurate ziehen. Der Profi weiß, welche Stellen anzugehen sind, wer zuständig ist und wie man schnellst möglich sein Recht bekommt. bmas/red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort