Im ostdeutschen Gastgewerbe gibt es ab 2015 Mindestlohn

Berlin · . Beschäftigte im Gastgewerbe bekommen zum Jahreswechsel auch in Ostdeutschland den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erklärte gestern Verhandlungen über eine Übergangsregelung mit stufenweiser Annäherung für gescheitert. Man sei nicht bereit, einen Abschluss zu unterzeichnen, der für einige Bundesländer eine Verschlechterung bedeute.

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