Illingen/St. Ingbert Illinger Bürgermeister greift St. Ingberter Amtskollegen an

Illingen/St. Ingbert · Im Streit um die drohende Einsetzung eines Staatskommissars in St. Ingbert hat der Illinger Bürgermeister Armin König (CDU) die Kommunalaufsicht in Schutz genommen. Zugleich warf er seinem St. Ingberter Amtskollegen Hans Wagner (parteilos) vor, für die Schaffung eines Präzedenzfalls verantwortlich zu sein.

Im Streit um die drohende Einsetzung eines Staatskommissars in St. Ingbert hat der Illinger Bürgermeister Armin König (CDU) die Kommunalaufsicht in Schutz genommen. Zugleich warf er seinem St. Ingberter Amtskollegen Hans Wagner (parteilos) vor, für die Schaffung eines Präzedenzfalls verantwortlich zu sein.

„Mich empört und erzürnt, dass durch diesen Egomanen Hans Wagner erstmals die reale Gefahr heraufbeschworen wird, dass in einer saarländischen Kommune ein Staatskommissar eingesetzt wird“, teilte König mit. „Wenn die Hürde erst einmal eingerissen wird, kann sie auch bei anderer Gelegenheit leicht überwunden werden.“ König und Wagner sitzen zusammen im Präsidium des Saarländischen Städte- und Gemeindetages.

König riet Wagner, sich bei der Kommunalaufsicht zu entschuldigen und seinen Pflichten nachzukommen. Die Kommunalaufsicht moniert, dass Wagner drei Stadtratsbeschlüsse aus den Jahren 2014, 2015 und 2017 noch nicht umgesetzt hat, und droht deshalb mit der Einsetzung eines Staatskommissars. Dieser hätte dann die Aufgabe, die drei Beschlüsse – darunter der Abriss einer Sporthalle und der Einbau eines Aufzugs in der Stadthalle – umzusetzen.

Wagner hatte die Vorwürfe der Kommunalaufsicht empört zurückgewiesen: „Das ist eine Falschaussage, denn es ist meine Pflicht, diese Beschlüsse umzusetzen.“ Er begründete die Verzögerung mit der Belastung der Verwaltung und warf der Kommunalaufsicht vor, Parteipolitik zugunsten der St. Ingberter CDU zu betreiben. Das sei „kompletter Unsinn“, entgegnete König. Die Bürgermeister könnten sich immer darauf verlassen, dass im Landesverwaltungsamt mit großer Akribie schwierige kommunalrechtliche Fragen behandelt und entschieden würden.

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