Leserbrief Altar-Urteil Ich wünsche mir eine Revision

Liegestütze auf Altar

Was muss man als „Künstler“ eigentlich noch tun, um in der Strafvorschrift zur Störung der Religionsausübung das Merkmal des „beschimpfenden Unfugs“ zu verwirklichen? Für mich war dieser respektlose Auftritt in der Basilika St. Johann alles andere als von der Kunstfreiheit gedeckt. Natürlich ist die Freiheit der Kunst ein hohes Grundrecht. Aber auch eine Kirche und speziell der geweihte Zelebrationsaltar bedarf des Schutzes, wie es auch im StGB geregelt ist. Wieso es jetzt in der Berufungsverhandlung zu einem „quasi Freispruch“ kam, ist unverständlich. Ich würde mir wünschen, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegt.

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