HRE-Verstaatlichung wird Fall für den Europäischen Gerichtshof

München. Die Zwangsverstaatlichung der maroden Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) landet vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Landgericht München habe den Fall an den EuGH verwiesen, um prüfen zu lassen, ob die milliardenschwere Rettung des Instituts durch den Bund möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen habe, teilte die Behörde gestern mit

München. Die Zwangsverstaatlichung der maroden Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) landet vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Landgericht München habe den Fall an den EuGH verwiesen, um prüfen zu lassen, ob die milliardenschwere Rettung des Instituts durch den Bund möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen habe, teilte die Behörde gestern mit. Das Gericht halte es für möglich, dass bei der Verstaatlichung gegen bestimmte Aktionärsrechte verstoßen worden sei. Gegen die Verstaatlichung hatten mehrere Aktionäre geklagt. Konkret zweifelt das Gericht an einer Änderung des Aktionärsrechts, die der Bund im vergangenen Jahr vorübergehend eingeführt hatte, wie Richter Helmut Krenek erklärte. Mit dem Bankenrettungsgesetz hatte der Bund die vorgeschriebene Frist zur Einberufung von Aktionärs-Hauptversammlungen von mindestens 30 Tagen auf einen Tag heruntergesetzt. Dies aber verletzt eine EU-Richtlinie, die wenige Tage nach der Ausnahmeregelung in Kraft trat. Um zu klären, ob der Bund damit gegen EU-Recht verstoßen hat, hat das Landgericht nun die Europarichter angerufen, erklärte Krenek. Das Landgericht habe zwar eine Verletzung der Aktionärsrechte feststellen können, nicht aber eine Verletzung von Grundrechten, teilte der Richter mit. afp

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