HRE-Klage könnte beim Europäischen Gerichtshof landen

München. Der Bund hat im Zuge der umstrittenen Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate möglicherweise gegen Europarecht verstoßen. Im ersten Prozess um die HRE-Verstaatlichung stellten die Richter gestern in Aussicht, die Klage ehemaliger HRE-Aktionäre zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen

München. Der Bund hat im Zuge der umstrittenen Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate möglicherweise gegen Europarecht verstoßen. Im ersten Prozess um die HRE-Verstaatlichung stellten die Richter gestern in Aussicht, die Klage ehemaliger HRE-Aktionäre zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen. Dieser könne prüfen, ob die im Finanzmarktstabilisierungsgesetz geregelte Verkürzung der Einberufungsfrist einer Hauptversammlung auf bis zu einen Tag mit den europäischen Aktionärsrichtlinien vereinbar ist. Bei der entscheidenden Hauptversammlung der HRE hatte sich die Bank auf die verkürzte Einladungsfrist berufen. Auf dem Aktionärstreffen Anfang Juni ließ sich der Bund eine Kapitalerhöhung genehmigen, durch die er seinen Anteil an der HRE auf 90 Prozent erhöhte. Die HRE hatte 2008 mit Garantien und Hilfe im Umfang von über 100 Milliarden Euro vor der Pleite gerettet werden müssen. dpa

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