Heute Urteil im Apotheken-Streit

Luxemburg/Saarbrücken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt heute sein von der Branche und Gesundheitsexperten mit Spannung erwartetes Urteil über die Doc-Morris-Apotheke in der Saarbrücker Kaiserstraße. Es wird voraussichtlich für den deutschen Apothekenmarkt richtungweisend sein

Luxemburg/Saarbrücken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt heute sein von der Branche und Gesundheitsexperten mit Spannung erwartetes Urteil über die Doc-Morris-Apotheke in der Saarbrücker Kaiserstraße. Es wird voraussichtlich für den deutschen Apothekenmarkt richtungweisend sein. Die Richter entscheiden über die Frage, ob Deutschland Apothekenketten zulassen muss, wie sie beispielsweise in Großbritannien üblich sind. Befürworter argumentieren, dass damit die Preise sinken würden. Sie sehen in dem deutschen Verbot einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes, darunter die Niederlassungsfreiheit. Kritiker dagegen verweisen darauf, dass Apotheken von unabhängigen Pharmazeuten geführt werden müssen. Das sei bei Angestellten eines Großkonzerns nicht gesichert. Das deutsche Recht erlaubt einem Apotheker bislang den Betrieb von höchstens vier Filialen ("Mehrbesitzverbot"), Ketten mit ausschließlich angestellten Apothekern sind verboten ("Fremdbesitzverbot"). Die niederländische Internet-Versandapotheke Doc Morris, ein Tochterunternehmen des Stuttgarter Pharmahändlers Celesio, betreibt in Deutschland Partnerschaften mit mehr als 150 selbstständigen Apotheken. Die Apotheke in Saarbrücken ist ein Sonderfall: Die saarländische Landesregierung - federführend war der damalige Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) - hatte Doc Morris im Sommer 2006 das Betreiben einer Apotheke genehmigt. Dagegen hatten mehrere Inhaber saarländischer Apotheken, die Kammer sowie der Deutsche Apothekenverband geklagt. Im März 2007 verwiesen saarländische Verwaltungsrichter den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der einflussreiche EuGH-Generalanwalt Yves Bot empfahl Mitte Dezember, das strenge deutsche Apotheken-Gesetz beizubehalten. In seinem Schlussantrag plädierte Bot dafür, dass die Niederlassungsfreiheit in der EU eingeschränkt werden dürfe, wenn dies dazu diene, die Bevölkerung angemessen mit Arzneien zu versorgen. Die Bundesregierung ebenso wie die Pharmaindustrie hatten das Plädoyer begrüßt. Wie das Magazin "Focus" berichtet, wird das Plädoyer aber durch die familiäre Situation des Franzosen Bot überschattet. Sowohl Bots Ehefrau als auch seine Tochter seien Pharmazeutinnen. Der saarländische FDP-Europaabgeordnete Jorgo Chatzimarkakis warf Bot Befangenheit vor. Zwar sind die obersten EU-Richter nicht an die Empfehlungen der Generalanwälte gebunden, folgen ihnen aber sehr häufig. Doch gerade bei politisch heiklen Themen ist diese Faustregel mit Vorsicht zu genießen. Denkbar wäre durchaus auch, dass die Richter Apothekenketten erlauben, aber Deutschland zugestehen, die Zulassung an strenge Auflagen zu knüpfen. dpa/afp

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