Hartz IV: Staat muss private Krankenkasse voll zahlen

Kassel. Der Staat muss Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) deren private Krankenversicherung in voller Höhe bezahlen. Es genügt nicht, wenn die Betroffenen lediglich einen Zuschuss in Höhe des niedrigeren Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen

Kassel. Der Staat muss Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) deren private Krankenversicherung in voller Höhe bezahlen. Es genügt nicht, wenn die Betroffenen lediglich einen Zuschuss in Höhe des niedrigeren Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gestern in einem Musterfall aus dem Saarland entscheiden (wir berichteten). Das Urteil (AZ: B 4 AS 108/10 R) betrifft bundesweit etwa 6000 privat versicherte Hartz-IV-Empfänger. Im konkreten Fall ging es um einen Saarländer, der als Hartz-IV-Empfänger nicht mehr automatisch in die günstigere, gesetzliche Krankenkasse kam. "Damit ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit beseitigt", sagte Sabine Horner, die Anwältin des Mannes. Dies sei ein Sieg für den Sozialstaat. Aber auch eine große Last für den Steuerzahler.Das BSG urteilte noch in einem weiteren Hartz-IV-Fall: Demnach besteht Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen nur mit einem Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Damit wies das Gericht eine Deutsche ab, die grenznah in Österreich wohnt. Der gesetzliche Wohnsitz-Vorbehalt sei auch mit EU-Recht vereinbar. (Az: B 4 AS 14/10 R). wi/afp

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