Hartz IV muss zurück auf Start

Saarbrücken. Die bevorstehende Neuorganisation der so genannten Argen (Arbeitsgemeinschaften), die für die Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II zuständig sind, wird von niemandem geliebt. "Vor fünf Jahren wurde eine Zwangsehe geschlossen. Mittlerweile haben sich die Partner aneinander gewöhnt

Saarbrücken. Die bevorstehende Neuorganisation der so genannten Argen (Arbeitsgemeinschaften), die für die Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II zuständig sind, wird von niemandem geliebt. "Vor fünf Jahren wurde eine Zwangsehe geschlossen. Mittlerweile haben sich die Partner aneinander gewöhnt. Jetzt soll diese Ehe wieder getrennt werden, aber die Partner sollen Freunde bleiben, weil man inzwischen gemeinsame 'Kinder' hat." So beschreibt Wilfried Hose, der zusammen mit Werner Jenal die Arge im Regionalverband Saarbrücken leitet, das Problem. Hose kommt von der Arbeitsagentur und Jenal vom Regionalverband. Daran ändern auch die Eckpunkte von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nichts, die sie vor wenigen Tagen präsentierte. Darin ist festgehalten, wie das Bundesarbeitsministerium sich die Reform der Argen vorstellt. Danach sollen die Landkreise (oder Kommunen) und die Arbeitsagenturen die bundesweit zahlreiche Bezieher betreuen, in Zukunft freiwillig kooperieren, jedoch für getrennte Bereiche zuständig sein. Aufgabe der Bundesagentur soll sein, die Bezieher von Arbeitslosengeld II wieder in Arbeit zu bringen (Markt und Integration). Die Kommunen sollen die "Kosten der Unterkunft (KdU)" regeln, also darüber bestimmen, wieviel Wohnraum den Hartz-IV-Empfängern zusteht und wie hoch die Wohn-Nebenkosten sein dürfen. Die Kooperation soll durch vertraglich fixierte "Nebenabreden" untermauert werden. Ende Februar sollen die Vorstellungen von der Leyens als Gesetzentwurf dem Kabinett vorliegen. Bis Mitte des Jahres soll das Regelwerk dann Gesetzeskraft haben. Die Argen müssen bundesweit wieder auf die Startposition, weil die jetzige Konstruktion vom Bundesverfassungsgericht (BVG) als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar abgelehnt wurde (Az.: 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04). Die "Bibel" der Argen ist das Sozialgesetzbuch (SGB) II, das die "Grundsicherung für Arbeitssuchende" regelt. In Paragraf 44b ist dort die Zusammensetzung und Kompetenzverteilung der Argen geregelt, in denen Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der jeweiligen kommunalen Träger sitzen. Im Saarland sind das der Regionalverband Saarbrücken und die Landkreise - außer dem Kreis St. Wendel. "Die kommunalen Träger sollen der Arbeitsgemeinschaft die Wahrnehmung ihrer Aufgaben übertragen", heißt es dort. Dagegen wehrten sich elf Landkreise vor dem BVG, weil sie in dieser Regelung eine "Verletzung der Kommunalen Selbstverwaltungsgarantie" sehen, wie sie in Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegt ist. Das BVG schloss sich dieser Auffassung an und verfügte, dass bis Ende 2010 eine Neuorganisation der Argen vollzogen sein muss, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die klagenden Landkreise hatten im Hinterkopf, dass ihnen über den Umweg BVG die Möglichkeit eingeräumt werden könnte, eine "Optionskommune" zu werden, von denen es in Deutschland 69 gibt. Im Saarland ist dies der Kreis St. Wendel. Dort existieren keine Argen. Die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger ist einzig und allein bei den Kreisen angesiedelt. Hier hat von der Leyen allerdings abgewunken. Die Zahl der Optionskommunen soll nicht steigen. low

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