Hartz IV: Jobcenter sollen erhalten bleiben

Worum geht es? Seit der Hartz-IV-Reform Anfang 2005 sind in der Regel die Jobcenter die Adresse für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen. In ihnen arbeiten Mitarbeiter von Arbeitsagentur und Sozialamt unter einem Dach und bieten Hilfe aus einer Hand. Bundesweit gibt es knapp 350 solcher Arbeitsgemeinschaften

Worum geht es? Seit der Hartz-IV-Reform Anfang 2005 sind in der Regel die Jobcenter die Adresse für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen. In ihnen arbeiten Mitarbeiter von Arbeitsagentur und Sozialamt unter einem Dach und bieten Hilfe aus einer Hand. Bundesweit gibt es knapp 350 solcher Arbeitsgemeinschaften. Die Union setzte aber durch, dass einige Dutzend Städte und Landkreise die Betreuung und Vermittlung von Hartz-IV-Empfängern in eigener Regie - also ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit - übernehmen dürfen. 69 Optionskommunen wollten dieses Modell sechs Jahre lang bis Ende 2010 testen. Im Saarland ist das der Landkreis St. Wendel. Warum war eine Neuregelung notwendig? Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 die Mischverwaltung in den Jobcentern als verfassungswidrig erklärt. Für eine Neuregelung bekam der Gesetzgeber bis Ende 2010 Zeit.Wie sieht die Lösung aus? Das Karlsruher Urteil ließ nur zwei Möglichkeiten: Entweder werden die Zuständigkeiten in den Jobcentern wieder entflochten - oder die Mischverwaltung wird verfassungskonform gemacht. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag notwendig. Worum gab es Streit? Seit Beginn der Hartz-IV-Reform wird diskutiert, wer die Langzeitarbeitslosen besser betreuen kann: eine zentrale Einheit wie die Bundesagentur für Arbeit oder eine dezentrale Einheit wie die Kommunen. Die CDU-Länder setzen auf die kommunale Betreuung. Sie wollten am liebsten die Zahl der Optionskommunen freigeben. Die SPD favorisiert das Jobcenter-Modell und wollte eine Ausweitung der Optionskommunen verhindern. Jetzt kann ihre Zahl unter Umständen auf bis zu 110 erhöht werden. Wie geht es weiter? Nach der grundsätzlichen Einigung soll am Mittwoch eine Spitzenrunde der Koalition und der SPD den Kompromiss absegnen. Danach sollen die Gesetzentwürfe in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden, damit die Reform fristgerecht Anfang 2011 in Kraft treten kann. dpaMeinung

Der Irrsinn hat ein Ende

Von SZ-RedakteurLothar Warscheid Endlich ist die Kuh vom Eis. Wenn Union, SPD und FDP die geplante Grundgesetzänderung hinbekommen, können die Jobcenter wie bisher weiterarbeiten. Alles andere wäre ein ziemlicher Irrsinn gewesen. Die Langzeitarbeitslosen, die jetzt einen Ansprechpartner haben, hätten es in Zukunft mit zwei Behörden zu tun gehabt. Die eine wäre für alles rund um den Arbeitsmarkt zuständig gewesen, die andere für Wohnungs- und Heizkosten. Ob die Zahl der Optionskommunen noch einmal ausgeweitet werden soll, ist eher fraglich. Auch dort sollte man es so lassen, wie es ist.

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