Hara: Fischzucht in der Schweiz wurde nicht verboten

Basel/Saarbrücken. Der aus Quierschied stammende Unternehmer Hans Raab ("Hara") hat Medienberichten widersprochen, wonach seine Melander-Farm in der Schweiz verboten worden sei und er deshalb seine Fischzucht habe schließen müssen. Diese Behauptungen seien unzutreffend, betonte die Rechtsvertretung von Raab gegenüber unserer Zeitung

Basel/Saarbrücken. Der aus Quierschied stammende Unternehmer Hans Raab ("Hara") hat Medienberichten widersprochen, wonach seine Melander-Farm in der Schweiz verboten worden sei und er deshalb seine Fischzucht habe schließen müssen. Diese Behauptungen seien unzutreffend, betonte die Rechtsvertretung von Raab gegenüber unserer Zeitung. Richtig sei, dass die Fischzucht der Hara International AG in der Schweiz "zu keiner Zeit verboten wurde". Dem Vernehmen nach ließ Raab seine Farm schließen, nachdem die Schweizer Behörden Raabs Art der Melander-Tötung für unzulässig erklärt hatten.Zudem wies Raab die Berichterstattung in der Saarbrücker Zeitung vom 13./14. Februar 2010 zurück, in der über Rechtsstreitigkeiten der Hara mit Mitgliedern des Betriebsrates im Saarland berichtet wurde. Weder sei richtig, dass man die betroffenen Mitarbeiterinnen nicht habe arbeiten lassen und ihnen monatelang kein Gehalt gezahlt habe; noch stimme die Behauptung des Anwalts der Betriebsräte, die Mitarbeiterinnen würden "wirtschaftlich ausgehungert". Nach Darstellung der Firma Hara hätten die Mitarbeiterinnen vielmehr "aufgrund der Versetzung" auf Anraten ihres Anwaltes "die Arbeit verweigert" und deshalb "zunächst" keinen Lohn erhalten. Gleichwohl seien an die drei Mitarbeiterinnen Abschlagszahlungen von insgesamt 10 000 Euro geflossen. red

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