Gutachten: Schienensteuer könnte gegen EU-Recht verstoßen

Saarbrücken/Berlin. Die von der französischen Regierung geplante Schienensteuer könnte nach einem Gutachten von Wissenschaftlern des Bundestages gegen Europarecht verstoßen. In der juristischen Expertise heißt es nach SZ-Informationen, in ihrer geplanten Ausgestaltung entspreche die Steuer vermutlich nicht den europarechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung ausländischer Unternehmen

Saarbrücken/Berlin. Die von der französischen Regierung geplante Schienensteuer könnte nach einem Gutachten von Wissenschaftlern des Bundestages gegen Europarecht verstoßen. In der juristischen Expertise heißt es nach SZ-Informationen, in ihrer geplanten Ausgestaltung entspreche die Steuer vermutlich nicht den europarechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung ausländischer Unternehmen. Der grenzüberschreitende Schienenverkehr würde überproportional belastet.Die Steuer würde auch die Saarbahn treffen: Im Saarland wird befürchtet, dass die Verbindung nach Saargemünd bei Einführung der Steuer nicht mehr rentabel ist. Für die Saarbahn stehen zusätzliche Kosten in sechsstelliger Höhe pro Jahr im Raum, falls die Steuer wie geplant eingeführt wird. Zuletzt hatte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) deshalb in einem Schreiben an den französischen Premierminister François Fillon appelliert, auf die Abgabe zu verzichten.Der Experte der FDP-Bundestagsfraktion für europäische Verkehrspolitik, Oliver Luksic, warnte vor "verheerenden Auswirkungen" auf den grenzüberschreitenden Verkehr. Die Steuer widerspreche "dem Geist der europäischen Einigung und dem Gedanken der deutsch-französischen Freundschaft", erklärte der Saarländer gestern. "Wir können nicht immer in Sonntagsreden von Europa schwärmen und dann im Kleinen konkrete Projekte, die dem Bürger dessen Nutzen sichtbar machen, blockieren." Nach Luksics Angaben prüft die EU-Kommission derzeit die Vereinbarkeit der Schienensteuer mit dem Europarecht. kir

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort