Grundgesetzänderung hilft Jobcentern

Berlin. Die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher können auch künftig "aus einer Hand" betreut werden. Eine Spitzenrunde von Politikern aus Union, FDP und SPD verständigte sich gestern Abend in Berlin auf eine Grundgesetzänderung, die die Beibehaltung der Jobcenter von Arbeitsagenturen und Kommunen in der bisherigen Form möglich macht

Berlin. Die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher können auch künftig "aus einer Hand" betreut werden. Eine Spitzenrunde von Politikern aus Union, FDP und SPD verständigte sich gestern Abend in Berlin auf eine Grundgesetzänderung, die die Beibehaltung der Jobcenter von Arbeitsagenturen und Kommunen in der bisherigen Form möglich macht. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach nach dem Treffen von einer akzeptablen Lösung. Die neue Regelung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die enge Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern als unzulässige Mischverwaltung beanstandet hatte. Noch im vergangenen Jahr war eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter am Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert. Die Beilegung des jahrelangen Streits war am vergangenen Wochenende von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet worden. Diese hatte sich auf Eckpunkte verständigt. Dazu zählt auch, dass die Optionskommunen, die sich in Eigenregie um Langzeitarbeitslose kümmern, erhalten bleiben und ihre Zahl von derzeit 69 auf bis zu 110 ausgeweitet wird.Kurz vor dem entscheidenden Treffen der Union, der FDP und der SPD zeigten sich alle Beteiligten zuversichtlich, dass der Kompromiss gelingt. CDU und CSU könnten es als Erfolg verbuchen, dass die Optionskommunen nun nicht nur erhalten blieben, sondern ihre Zahl sogar noch steige. Ziel sei nun ein Gesetzesvorschlag. Für die SPD sei bei dem Kompromiss die Entsperrung der 900 Millionen Euro für die Arbeitsmarktförderung wichtig gewesen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Thomas Oppermann. dpa

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