Grunderwerbsteuer auch fürs Haus fällig

Grunderwerbsteuer auch fürs Haus fälligLuxemburg. (wbü) Die in Deutschland erhobene Grunderwerbsteuer darf sowohl auf den Grundstückspreis als auch darauf gebaute Immobilie erhoben werden. Das gilt unabhängig davon, dass auf den Kaufpreis bereits Mehrwertsteuer zu entrichten ist

Grunderwerbsteuer auch fürs Haus fälligLuxemburg. (wbü) Die in Deutschland erhobene Grunderwerbsteuer darf sowohl auf den Grundstückspreis als auch darauf gebaute Immobilie erhoben werden. Das gilt unabhängig davon, dass auf den Kaufpreis bereits Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Die Steuern dürfen auch erhoben werden, wenn ein unbebautes Grundstück gekauft wird und in einem Vertrag vereinbart wird, dass Bauleistungen noch ausgeführt werden. Der Europäische Gerichtshof sah darin - im Gegensatz zum Niedersächsischen Finanzgericht - keine unzulässige Doppelbesteuerung (AZ: C 156/08).Caritasverband hilft beim Stromsparen Berlin. (dpa/tmn) Einkommensschwache Haushalte können ihren Stromverbrauch untersuchen lassen. Der "Stromspar-Check" soll ihnen dabei helfen, bis zu 20 Prozent weniger Energie zu verbrauchen, heißt es beim deutschen Caritasverband. Die kirchliche Organisation hat die Federführung über das Projekt. www.stromspar-check.de

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