Grünes Licht für Mietpreisbremse

Justizminister Heiko Maas (SPD) bringt die versprochene Mietpreisbremse auf den Weg. Jetzt hat er die entsprechende Vorlage fertiggestellt. Das Gesetz soll 2015 in Kraft treten und eine Begrenzung der Wohnkosten vor allem in Ballungsgebieten gewährleisten. Die wichtigsten Details erläutern SZ-Korrespondent Stefan Vetter und SZ-Redakteur Joachim Wollschläger.

Was ändert sich bei der Miete?

Bei der Wiedervermietung einer Wohnung konnte der Vermieter bislang praktisch verlangen, was der Markt hergab. Künftig darf die Miete nach einem Mieterwechsel nur noch maximal zehn Prozent über der "ortsüblichen Vergleichsmiete" liegen. Das gilt aber nur für Gebiete "in angespannten Wohnungsmärkten", wie es in dem unserer Zeitung vorliegenden Gesetzentwurf heißt. Die Gebiete müssen von den Landesregierungen "für höchstens jeweils fünf Jahre" per Rechtsverordnung ausgewiesen werden. Laut Maas kann das 4,2 Millionen der insgesamt 21 Millionen Mietwohnungen in Deutschland betreffen. Ob Regionen im Saarland betroffen sind, kann das zuständige Finanzministerium einer Sprecherin zufolge noch nicht sagen. Allerdings sei klar, dass das Saarland kein Ballungsgebiet wie beispielsweise der Rhein-Main-Raum sei.

Was heißt ortsübliche Miete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete, an der sich die Mietpreisbremse ausrichten soll, ist in aller Regel aus dem Mietspiegel ablesbar, den die Kommunen erstellen. Viele Kommunen haben aber gar keinen Mietspiegel. Im Saarland existiert dieser nach Aussage von Haus & Grund Saar nur für den Saarpfalz-Kreis .

Gibt es Ausnahmen bei der Mietpreisbremse?

J a. Von der Zehn-Prozent-Begrenzung ausgenommen sind Erstvermietungen von Neubauten. Auch "umfassend modernisierte Wohnungen" bleiben außen vor. Dadurch soll der Anreiz zum Bau neuer Wohnungen erhalten bleiben. Zugleich wird in dem Gesetzentwurf klargestellt, dass bei Wiedervermietungen mindestens die Miete verlangt werden darf, die schon der Vormieter gezahlt hat, auch wenn sie mehr als zehn Prozent über der Vergleichsmiete lag. Allerdings sollen Mieterhöhungen unberücksichtigt bleiben, die im letzten Jahr vor dem Mieterwechsel zustande kamen .

Was ändert sich bei bestehenden Mietverhältnissen?

Fo rmal gesehen nichts. Es bleibt bei der schon im Vorjahr verabschiedeten Regelung, wonach Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden dürfen .

Was gilt bei den Maklerkosten?

Hier gilt künftig das Prinzip: Wer bestellt, soll auch bezahlen. Das heißt, der Makler muss von seinem Auftraggeber entlohnt werden. Und das ist in aller Regel der Vermieter. Haus & Grund erwartet, dass nun mehr Wohnungen ohne Makler vermittelt werden. Nach Aussage des Immobilienverbands IVD ist das Bestellerprinzip dagegen in vielen Teilen des Saarlandes längst Realität.

Wie wird der Gesetzentwurf kommentiert?

Das Echo ist höchst unterschiedlich. Der saarländische Mieterbund begrüßte die Vorlage. Vor allem in Saarbrücken sei eine Mietpreisbremse sinnvoll, hieß es. Auch beim Bestellerprinzip sei die Korrektur überfällig, sagte Mieterbund-Chef Kai Werner. Burkhard Blandfort vom IVD Saar erwartet für das Saarland dagegen kaum Auswirkungen. Von den Problemen der Ballungsräume sei das Land weit entfernt. Der Hauseigentümer-Verband Haus & Grund Saar fürchtet allerdings, dass die neuen Regeln Investoren abschrecken. Dann führe Mieterschutz zu einer neuen Wohnungsknappheit, heißt es .

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